Kontrollaktion Feuerwerksverkauf im Saarland: Weniger Beanstandungen als im Vorjahr

Genau 60 Supermärkte, Einzelhändler und sonstige Verkaufsstätten von Feuerwerksartikeln im Saarland sind zum Jahresende auf die Einhaltung von sprengstoffrechtlichen Vorgaben überprüft worden. Die Lager- und Kennzeichnungsbestimmungen standen dabei im Vordergrund der Schwerpunktaktion des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Im Vergleich zu den Kontrollen des Vorjahres gab es dieses Mal deutlich weniger Beanstandungen. 2012 wurde nicht einmal die Hälfte der untersuchten Verkaufsstellen als „ohne Mangel“ eingestuft. 2013 wurden bei 72 % der Kontrollen keine Mängel festgestellt.

Die wesentlichen Beanstandungen:

  • In 10% der Fälle (2012: 33%) fehlten Feuerlöscher.
  • 40% der festgestellten Mängel betrafen fehlende Kennzeichnungen auf Rauchverbot und offenes Feuer (2012: 61 %).
  • Eine Überschreitung der zulässigen Höchstlagermenge wurde in 5% der Fälle (2012: 6%) festgestellt.

Besonders kritisch zu sehen ist, dass vielfach (38% der festgestellten Mängel) Feuerwerkskörper neben brennbaren Materialien wie Papierwaren, Zeitungen und Kerzen gelagert beziehungsweise verkauft wurden. Die Mängel wurden unmittelbar bei den Kontrollen vor Ort beseitigt.

Verbraucherschutzministerin Anke Rehlinger bilanziert: „Die umfassende Informationsarbeit im Vorfeld und die regelmäßigen Kontrollen sind nach wie vor notwendig, um auf Risiken im Umgang mit Feuerwerk hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund ist unseren Kontrolleuren ein großes Lob auszusprechen, dass in der hektischen Verkaufszeit die Sicherheit nicht vernachlässigt wird.“