Rohrbach: Geschäfte in der Rathausstraße trotz Baustelle erreichbar

Im Zuge der Sanierung des historischen Ortskerns des Stadtteils Rohrbach wird auch der Rathausplatz neu gestaltet.

Die Bauarbeiten haben im Oktober 2013 begonnen und sollen nach gut einjähriger Bauzeit im November dieses Jahres abgeschlossen sein. Nach einer dreiwöchigen Weihnachtspause wurden die Arbeiten in dieser Woche wieder aufgenommen. Die Rathausstraße ist in der Bauzeit für den Durchgangsverkehr gesperrt, die Geschäfte im Rohrbacher Ortskern bleiben aber erreichbar.

Gebaut wird in vier Abschnitten. Aktuell ist die Rathausstraße von Westen kommend ab dem Bistro Rabe bis zur Einmündung der Heidelberger Straße für Motorfahrzeuge gesperrt. Derzeit führen die Stadtwerke Leitungsarbeiten durch. Ab Mitte oder Ende Februar, je nach Witterung, ist mit dem Beginn der Pflasterarbeiten bis zur Kreuzung Amalienstraße zu rechnen.

Umleitung ist ausgeschildert

Die Verkehrsteilnehmer werden in der Karlsruher Straße und in der Römerstraße über die Teilsperrung der Rathausstraße informiert. Auf den Tafeln sind auch die Umleitungstrecken dargestellt. Die Parksituation stellt sich unverändert dar, da bereits zuvor im jetzigen Bauabschnitt nicht geparkt werden durfte. Lediglich am westlichen Ende der Baustelle sind zwei Parkplätze entfallen, um das Wenden zu ermöglichen.

Wochenmarkt verlegt

Der Rohrbacher Wochenmarkt findet voraussichtlich bis November 2014 in der Heidelberger Straße zwischen Eichendorffhalle und Eichendorffschule samstags zur gewohnten Zeit von 7 bis 13 Uhr statt.

Ansprechpartner

Städtischer Baustellenbeauftragter und damit Ansprechpartner für alle von der Baumaßnahme Betroffenen ist der Rohrbacher Altstadtrat Klaus Weirich. Er ist unter den Telefonnummern 06221 302259 und 0173 3039115 zu erreichen.

Der Baustellenunterstützungsfonds hilft

Größere Baumaßnahmen im Straßenbereich können zu erheblichen Beeinträchtigungen für anliegende Gewerbebetriebe führen und sich existenzbedrohend auswirken. Um diese Auswirkungen abmildern und Härten ausgleichen zu können, haben die Stadt Heidelberg, die Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB) und die Stadtwerke Heidelberg GmbH (SWH) den gemeinsamen Fonds für freiwillige Unterstützungsleistungen bei großen Tiefbauarbeiten (kurz: Baustellenunterstützungsfonds) eingerichtet, der Hilfeleistungen in den Fällen ermöglichen soll, in denen die Voraussetzungen gesetzlicher Entschädigungsansprüche nicht vorliegen.

Inhaber/innen von Gewerbebetrieben im Bereich der Baustelle können aus dem Fonds eine Überbrückungshilfe erhalten. Sie wird im Einzelfall als verlorener Zuschuss (beispielsweise Zinszuschuss bei kurzfristig erforderlich werdenden Kreditaufnahmen) oder als andere geeignete Leistung an Gewerbetreibende im Bereich der Baustelle gewährt. Über die Vergabe entscheidet ein unabhängiger, ehrenamtlich arbeitender Beirat nach Vorprüfung durch den Maßnahmeträger. Auf die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds besteht kein Rechtsanspruch. Des Weiteren können aus dem Unterstützungsfonds Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen im Bereich der Baustelle, die während und zum Abschluss der Bauzeit durchgeführt werden, gefördert werden.

Gewerbetreibende können einen Antrag auf Gewährung von Überbrückungshilfe zu bei der Geschäftsstelle des Beirates Unterstützungsfonds stellen, Amt für Wirtschaftsförderung und Beschäftigung, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon 06221 58-30000, E-Mail wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de