Sondernutzungserlaubnis für Gewerbetreibende

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung macht die Gewerbetreibenden darauf aufmerksam, dass für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen zur Werbung für ihre Geschäfte eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis einzuholen ist. Dies gilt z.B. für auf dem Gehweg platzierte Kundenstopper, Warenbänke, Fahrradständer, Infostände und Container.

Das Antragsformular kann von der Internetseite der Stadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/Formulare.220.0.html heruntergeladen oder direkt beim Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9, bezogen werden.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Sondernutzungserlaubnis nur für ein Kalenderjahr gilt und daher nach Ablauf des entsprechenden Jahres neu zu beantragen ist. Ansprechpartner ist Herr D. Trares, Telefon: 06252-13 1215.