Bescheide versendet – Grundsteuer bleibt in 2014 unverändert

Rund um die Steuer

Die Grundsteuerbescheide für das laufende Jahr wurden in den vergangenen Tagen versendet. Post von der Stadtverwaltung haben in der Regel nur die Haushalte erhalten, bei denen Änderungen eingetreten sind. Für alle anderen gelten die gleichen Festsetzungen wie im Vorjahr.

Änderungen bei der Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer stehen in Hockenheim voraussichtlich nicht an. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltsatzung für das Kalenderjahr 2014 werden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B aller Voraussicht nach in unveränderter Höhe von 280 % für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und 300 % für bebaute / bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) bestehen bleiben.

Die Grundsteuer für 2014 ist somit ab sofort zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Mitteilung ergeben, zu überweisen. Auf der Überweisung muss das Buchungszeichen angegeben werden, das auf dem Bescheid steht. Auch die Kontoverbindungen sind auf dem Bescheid angegeben. Einfacher wird es beim Vorliegen einer Einzugsermächtigung: Die fälligen Beträge für die Grundsteuer werden dann automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Sobald Änderungen in der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer oder ein Eigentumswechsel eintreten, ergeht ein neuer Grundsteuerbescheid. Bis zum Erhalt des entsprechenden Grundsteuerbescheides ist beim Eigentümerwechsel im Übrigen der bisherige Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Andere Vereinbarungen (z.B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung, berühren deshalb nicht die Zahlungspflicht gegenüber der Stadt.

Hundesteuer

Hundehalter, die ihren Hund angemeldet haben, erhielten einen auf den 10.01.2014 datierten Steuerbescheid. Die im Jahr 2013 erhaltenen Hundemarken in der Farbe „grün auf silbernem Grund“ sind weiterhin gültig. Bei Verlust der Marke kann außerdem eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 2,50 Euro beim Steueramt, Zimmer 216/217, angefordert werden.

Generell sind alle Hunde anzumelden, die älter als drei Monate sind. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Vergnügungssteuer

Jeder Aufsteller von Spielgeräten hat bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres eine Steuererklärung getrennt nach Spielgerät und Monat bei der Stadtverwaltung Hockenheim abzugeben. Nach Eingang der Steuererklärung wird die Steuer durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Die Vordrucke können bei Bedarf bei Herrn Notheisen Zimmer 216 Tel. 21-223 oder per Mail m.notheisen@hockenheim.de angefordert werden.

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem zuletzt ausgestellten Steuerbescheid.

Abbuchungsverfahren

Jeder Steuerpflichtige kann schriftlich eine Einzugsermächtigung erteilen. Das Formular ist auf der Webseite der Stadt Hockenheim abrufbar oder kann bei der Stadtkasse Hockenheim angefordert werden, Tel. 06205 21-126 oder E-Mail: stadtkasse@hockenheim.de. Die Einzugsermächtigung muss mit Originalunterschrift vorliegen, die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Bei weiteren Fragen zu den Steuern stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

Herrn Notheisen, Zimmer 216, Tel. 21-223. E-Mail: m.notheisen@hockenheim.de und

Frau Birkenmeier, Zimmer 217, Tel. 21-225, E-Mail: m.birkenmeier@hockenheim.de.