Ermittlungsverfahren abgeschlossen: Kreisverwaltung erlässt Bußgeldbescheid wegen illegaler Ablagerung von Altreifen

Bekanntlich wurden Ende des vergangenen Jahres im Landkreis Kaiserslautern und im Stadtgebiet mehr als 1200 Altreifen illegal im Wald entsorgt. Zur Aufklärung der Tat hatte die Kreisverwaltung eigens eine „Ermittlungsgruppe“ gegründet.

Die Ermittlungsverfahren der Unteren Abfallbehörde und Kreisordnungsbehörde der Kreisverwaltung Kaiserslautern wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Abfallgesetze und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind mittlerweile abgeschlossen.

Anlässlich des umfangreichen Ermittlungsverfahren wurden unter anderem mehrere Personen als Zeugen vernommen und aufgrund eines durch die Kreisverwaltung erwirkten Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes Kaiserslautern Wohnungs- und Geschäftsräume sowie Kraftfahrzeuge zweier dringend tatverdächtiger Personen durchsucht. Hierbei wurden diverse Unterlagen und Gegenstände als Beweismittel sichergestellt und ein PKW als Sicherheitsleistung beschlagnahmt. Die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde und der Kreisordnungsbehörde wurden bei der Durchsuchung von Beamten der Polizeiinspektion Landstuhl und der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl unterstützt. Des Weiteren wurden die Verdächtigen zur Sache vernommen.

Während die Ermittlungen bezüglich des Verdachts der Schwarzarbeit zu keinem Ergebnis führten, konnten die Ermittler hinsichtlich der rechtswidrigen Reifenablagerungen erdrückende Beweise recherchieren und schließlich eine Firma aus dem Landkreis Birkenfeld überführen. Dass die illegale Entsorgung der Altreifen zusammen mit einer weiteren Person erfolgte, konnte die Kreisverwaltung nicht nachweisen.

Gegen den in der Verbandsgemeinde Landstuhl wohnhaften Inhaber der Firma aus dem Kreis Birkenfeld wird nun seitens der Kreisverwaltung Kaiserslautern wegen des Verstoßes gegen Abfallgesetze ein Bußgeldbescheid erlassen und eine Geldbuße in vierstelliger Höhe verhängt. Außerdem muss die Person innerhalb einer von der Kreisverwaltung festgesetzten Frist die illegal abgelagerten Reifen gegen Vorlage eines Nachweises entsorgen und für sämtliche anfallenden Kosten aufkommen. Im Übrigen werden die Ermittlungsakten der Kreisverwaltung Kaiserslautern der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.