Unterstützungsaufrufe trotz Sammlungsverbot gegen den Verein für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. in Rheinland-Pfalz

ADD bittet um Mitteilung

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, dass weiterhin Unterstützungskampagnen (zum Beispiel Aktion „Kinderstadtplan Ludwigshafen) im Namen des Vereins für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden, weist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nochmals auf das landesweite Sammlungsverbot gegen den Verein hin.

Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige ADD hatte dem Verein für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. mit Sitz in Osthofen/Landkreis Alzey-Worms Spendensammlungen mittels Unterstützungskampagnen und Werbeinserate in Rheinland-Pfalz – soweit diese durch die beauftragte Anzeigenverwaltung (AZV) erfolgen – sofort vollziehbar untersagt.

Der im Jahr 1996 gegründete Verein für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. lässt durch eine gewerbliche Anzeigenverwaltung (AZV) vertragsgemäß Werbeaktionen durchführen, die den Eindruck der Unterstützung der Vereinszwecke hervorrufen.

Nach dem Ergebnis einer umfassenden Überprüfung der ADD ist bei diesen im Namen des Vereins erfolgten Unterstützungskampagnen keine Gewähr für eine zweckentsprechende Verwendung der Unterstützungsbeiträge gegeben, da diese Einnahmen vertragsgemäß ausschließlich bei der gewerblichen Anzeigenverwaltung verblieben, deren Inhaber ein Vereinsmitglied ist.

Sollten weiterhin Unterstützungskampagnen sowie Anzeigen-Werbemaßnahmen etc. im Namen des Vereins für Kinderunfallopfer im Straßenverkehr Deutschland e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD die Bevölkerung um sofortige Mitteilung.