SEPA-Umstellung bei der Kfz-Zulassung

Bereits seit 2004 muss bei der Zulassung oder Umschreibung von Fahrzeugen eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden. Ab dem 1. Februar 2014 werden zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums die bisherigen, nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften abgeschafft. Um am SEPA-Zahlverfahren teilnehmen zu können, benötigen man nun anstelle einer Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN und BIC.

Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße als Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde weist darauf hin, dass deshalb ab dem 1. Februar Zulassungen oder Umschreibungen nur noch mit einem SEPA-Lastschriftmandat angenommen werden dürfen. Das Mandat bezieht sich jeweils auf ein bestimmtes Fahrzeug und muss mit jedem Antrag auf Zulassung oder Umschreibung neu erteilt werden. Alle SEPA-Lastschriftmandate müssen im Original unterschrieben sein; eine Übermittlung per Fax ist ausgeschlossen.

Um die Bearbeitungszeiten bei der Zulassungsstelle zu verkürzen wird darum gebeten, wenn möglich das SEPA-Lastschriftmandat schon vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen.

Die neuen Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandate) sind bei allen Zulassungsstellen erhältlich (auch im Internet unter www.neustadt.eu, Suchbegriff „Kfz-Steuer“) und können schon jetzt verwendet werden.

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Februar zugelassen waren, müssen die Fahrzeughalter nichts veranlassen: Die Steuerbehörden dürfen bereits erteilte Einzugsermächtigungen automatisch umstellen.