Weiterbildung im Ehrenamt/Seminar: Umfang und Grenzen der Aufsichtspflicht – Am Freitag, 14. Februar, im TiB

Übungsleiterinnen und Pädagogen aus dem schulischen und/oder sportlichen Umfeld haben die Verpflichtung übernommen, die ihnen anvertrauten Personen – vom Kindergartenkind bis zum Erwachsenen – zu beaufsichtigen. Vielfach stellt sich jedoch die Frage, wo beginnt und/oder wo endet diese Aufsichtspflicht? Schon auf dem Weg zur Schule, zur Sporthalle oder wenn man seinen „Schützling“ auf der Straße trifft?

Wie ist die Aufsichtspflicht inhaltlich ausgestaltet? Wann ist die Aufsichtspflicht verletzt? Gerade diese Abgrenzung gestaltet sich in der Praxis sehr schwierig und führt zu großer Verunsicherung.

Der Vortrag gibt Antworten auf diese regelmäßig anfallenden Fragen und richtet sich in erster Linie an die genannte Personengruppe, aber auch an Verantwortliche in Vereinen und von Trägereinrichtungen sowie ehrenamtliche Mitarbeiter (zum Beispiel Übungsleiterinnen) zu deren Absicherung.

Auch die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den genannten Personenkreis durch geeignete Versicherungen vor einer etwaigen Haftung zu schützen sowie einzelne Haftungsverhältnisse bezüglich Ereignissen während Veranstaltungen werden behandelt.

Im Anschluss können dem Referenten Fragen gestellt werden. Ein Skript zum Vortrag wird im Anschluss an die Veranstaltung an die Teilnehmerinnen versandt.

Leitung: Claudius Keller, Rechtsanwalt

Termin: Freitag, 14. Februar, 18.30 bis 21.30 Uhr Ort: Treff im Bahnhof, Friedrich-Ebert-Straße 8a, Viernheim Teilnehmergebühr: 3 Euro

Kontakt und Anmeldung: Amt für Kultur, Bildung und Soziales, Aiane Adler-Kaliga, Bürgerhaus, Kreuzstraße 2-4, tel. 06204/988404, e-mail diane.adler-Kaliga@viernheim.de