Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

Die Kreisverwaltung informiert

Die hessische Landesregierung will auch in diesem Jahr mit Kostenzuschüssen Maßnahmen fördern, die zur Beseitigung von baulichen Hindernissen für Menschen mit Behinderungen in selbstgenutztem Wohneigentum beitragen. Dadurch soll behinderten Menschen (mit Behindertenausweis) ein möglichst eigenständiges Leben ohne fremde Hilfe ermöglicht werden.

Insgesamt 1 Mio. EUR sollen im Jahr 2014 im Haushalt des Landes Hessen bereitgestellt werden. Bezuschusst können Maßnahmen werden, die den Förderkriterien des Landes genügen. So werden vorrangig Umbauten unterstützt, die den derzeit gültigen DIN-Normen entsprechen.

Ein Verbessern der Zugänge zu Nebenräumen außerhalb der Wohnung, die Beseitigung von Stufen und Schwellen oder die behindertengerechte Erneuerung von Toilettenräumen und Bädern können ebenso unterstützt werden wie beispielsweise der Einbau geeigneter Aufzüge.

Für die förderungswürdigen Maßnahmen wird für die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnung ein Kostenzuschuss bis zu 50 % gewährt.

Kosten zwischen 1.000 und 25.000 EUR je Wohneinheit sind förderungsfähig.

Bei der Entscheidung für eine Sanierung empfiehlt es sich, bis spätestens 28. Februar 2014 einen Antrag auf Kostenzuschuss bei der Kreisverwaltung Bergstraße zu stellen. Die Behörde schlägt dann dem Land die geeignete Maßnahme vor. Bis man eine positive Rückmeldung erhält, sollte man sich in jedem Fall gedulden, denn nur solche Projekte erhalten den Landeszuschuss, mit deren Bau zuvor noch nicht begonnen wurde.

Interessierte können sich bei der Stelle für Wohnungsbauförderung des Kreises Bergstraße unter Telefon 06252 / 15 5296 informieren. Hier erhalten Sie Auskunft und Beratung sowie die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehen.