Erste Steuerbescheide werden ab März verschickt

Die Finanzämter können im März 2014 die ersten Steuerbescheide für das abgelaufene Jahr versenden. Gesetzliche Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu liefern.

Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ebenfalls erst Ende Februar eines Jahres zur Verfügung.
Daher können die Finanzämter in den meisten Fällen die Einkommensteuererklärungen ab März eines Jahres endgültig bearbeiten, so dass die ersten fertigen Steuerbescheide ab Mitte März im heimischen Briefkasten landen.
 
Die aktuelle Elster-CD, mit deren Hilfe die Steuererklärung per Computer gemacht werden kann, ist ebenfalls ab Ende Februar in allen Finanzämtern kostenlos oder als Download unter www.elster.de erhältlich. Erstmals besteht für die elektronische Steuererklärung die Möglichkeit, Belege (Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitgebers, Rentenbezugsmitteilungen usw.) elektronisch abzurufen und direkt in die Steuererklärung zu übernehmen. Hierzu ist vorab eine Registrierung im ElsterOnline-Portal mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Steuervordrucke in Papier liegen in den Finanzämtern und Bürgerbüros aus.