Stadt Kaiserslautern schreibt Maßnahmen des Integrationskonzeptes aus

Die Stadt Kaiserslautern stellt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichts- und Genehmigungsdirektion, im laufenden Jahr insgesamt 50.000 Euro für die Verwirklichung von fünf Maßnahmen des Integrationskonzeptes bereit. Diesen wurde aus dem Gesamtpaket von 43 Maßnahmenvorschlägen die höchste Priorität zugeordnet.

Mit dem Geld soll die interkulturelle Öffnung der Freiwilligenagentur vorbereitet und verwirklicht werden. Außerdem soll ein Konzept für ein mehrtägiges Fest der Kulturen im nächsten Jahr vorbereitet und durch ein kleineres Pilotprojekt im Zusammenhang mit der Wahl des Beirates für Migration und Integration im November getestet werden. In einem Informationspaket sollen ferner alle  Informationen über wichtige Angelegenheiten des täglichen Lebens für Menschen mit Migrationshintergrund erfasst und publiziert werden. Als Einstieg für ein großes und längerfristig angelegtes Projekt mit dem Titel „Infocenter für Bildung und Sprache“ sollen im Jahr 2014 die Konzepterstellung und die Beantragung von Drittmitteln erfolgen. Als fünfter Baustein des Maßnahmenpaketes ist die Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern von Asylbewerbern geplant.

Die Projektinhalte wurden bereits in den jeweiligen Arbeitsgruppen bei der Erstellung des Integrationskonzepts konkretisiert und in diesem näher erläutert. Das Integrationskonzept ist in Dateiform erhältlich und wird den Interessenten bei Bedarf auch in Schriftform zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Kaiserslautern nimmt Projektanträge zu den aufgeführten Themen entgegen. Diese sind bis zum 04. April 2014 beim Integrationsbeauftragten Gerhard Degen einzureichen. Er steht während der gesamten Projektlaufzeit zur Beratung der Interessenten und Projektträger gerne zur Verfügung. Bei ihm sind auch vertiefte schriftliche Informationen für Antragssteller erhältlich. Gerhard Degen ist telefonisch unter der (0631) 365-1120 oder per Mail unter der Adresse gerhard.degen@kaiserslautern.de zu erreichen.

Als Antragssteller kommen Trägereinrichtungen, Vereine und Privatpersonen in Betracht. Im Vorfeld der endgültigen Entscheidung durch den Begleitausschuss zum Integrationskonzept wird die Prüfung und Beratung durch den Integrationsbeauftragten angeboten, damit bei Bedarf noch eine Nachbearbeitung erfolgen kann. Die Verwendung der bewilligten Mittel muss bis spätestens am 31. Dezember 2014 erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht verbrauchtes oder nicht ordnungsgemäß verwendetes Geld an die Stadt Kaiserslautern zurückgezahlt werden muss.