Landkreis schließt Übergangsverträge mit der Albtal-Verkehrsgesellschaft

Öffentlicher Personennahverkehr

Um die pauschalen Finanzierungsregelungen für Schienen- und Busverkehre mit der Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG) in leistungsbezogene Entgelte zu überführen, hatte der Landkreis die bisherigen Verträge gekündigt. Bis die neuen Verträge ausgehandelt sind, beabsichtigt der Landkreis zur Sicherung des ÖPNV-Angebots mit der AVG Übergangsverträge zu schließen.

Der Kreistag beschloss deshalb, für die entsprechenden Linien Angebote anzunehmen bzw. abzugeben, noch offene Fragen zu klären und in Verhandlungen zu treten. Gleichzeitig forderte der Kreistag die AVG auf, umgehend alle zur Preisfindung notwendigen Unterlagen vorzulegen, damit möglichst bald eine Vereinbarung über die Finanzierung sämtlicher Verkehrsleistungen für das Jahr 2014 getroffen werden kann. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel machte deutlich, dass der Landkreis Karlsruhe einen optimalen ÖPNV möchte und auch bereit ist, diesen zu finanzieren; hierzu benötige der Kreistag jedoch aussagefähige Unterlagen. 16,4 Mio EUR sind im Haushaltsplan 2014 als Gesamtaufwand eingestellt.

An das Land Baden-Württemberg wandte sich der Kreistag im Hinblick auf die Förderung der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar. Er plädierte dafür, den Ausbau der Haltepunkte „Gewerbliches Bildungszentrum Bruchsal“, „Untergrombach“ und „Weingarten“ nach den bisherigen Fördersätzen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in Höhe von 75% zu bezuschussen und nicht nur zu 50%, wie das seitens der Landesregierung zukünftig vorgesehen ist. Der Kreistag argumentierte damit, dass sich die Gremien bei ihren Ausbaubeschlüssen auf die gesetzliche Regelung verlassen hatten und die künftige Regelung erhebliche Mehrkosten bedeuten würde, was die bereits gefassten Beschlüsse hinfällig machen würde. Der Kreistag bezog sich dabei auf Informationen, wonach die Landesregierung überlegt, Härtefälle nach der alten Regelung zu bezuschussen.