Frist für Antrag auf Lehrmittelfreiheit läuft

Aktuell werden in den Schulen der Stadt Neustadt die Anträge auf Lernmittelfreiheit sowie Informationen zur Schulbuchausleihe verteilt.

Die Schulabteilung der Stadtverwaltung Neustadt weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2014/2015 für die Grundschulen, die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen, sowie die Wahlschulen des berufsbildenden Bereichs bis spätestens 15. März 2014 ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung, Friedrichstraße1, 67433 Neustadt, abgegeben werden müssen.

Nach Ablauf dieser Frist können die Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden.

Die unentgeltliche Ausleihe umfasst Schulbücher eines Schuljahres sowie Arbeitshefte. Arbeitshefte, in denen die Schülerinnen und Schüler schreiben, müssen nicht zurückgegeben werden. 
Eine teilweise Ausleihe, beispielsweise einzelner Bücher oder nur der Arbeitshefte, ist nicht möglich. Sonstige Unterrichtsmaterialien wie zeitweilig benutzte Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenutensilien müssen wie bisher gekauft werden. 

Für die Bearbeitung der Anträge werden der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die im Antrag geforderten Einkommensunterlagen benötigt. Nur dann kann der Schulträger den Antrag ohne Verzögerung bearbeiten.

Die Anträge auf Lernmittelfreiheit sollten auch gestellt werden, wenn noch nicht endgültig feststeht, welche Schule im nächsten Schuljahr besuchen wird oder gegebenenfalls eine Klasse wiederholt werden muss. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr gelten auch bei einem späteren Wechsel der Schule.

Eltern, die keinen Antrag auf unentgeltliche Ausleihe stellen, können sich vom 16. Juni bis 6. Juli 2014 über Internet für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt anmelden. Das Land stellt für diese Zeit unter www.LMF-online.rlp.de ein Internetportal zur Verfügung. 
Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen.