Erneute Bürgerbeteiligung

Lärmaktionsplanung Stufe II

Von Mittwoch, 12. Februar bis Mittwoch, 12. März 2014 gibt es erneut eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stufe II. Dabei können die Bürger zu möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr Stellung nehmen. Heute nahm der Bau- und Umweltausschuss die Maßnahmen zur Kenntnis.

Untersucht wurden mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung an den Lärmschwerpunkten, die durch eine 2013 aufgestellte Betroffenheitsanalyse ermittelt wurden. Es handelt sich um Straßenabschnitte, die von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr befahren werden und an die Gebäude grenzen, bei denen an mindestens einer Fassade der Schallpegel von 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts überschritten wird.

Bei der zu den Ergebnissen der Betroffenheitsanalyse im Frühjahr 2013 durchgeführten Bürgerbeteiligung gingen 75 Stellungnahmen zu verschiedenen Lärmbrennpunkten ein, die teils auch Vorschläge enthielten, welche Abhilfemaßnahmen getroffen werden sollten. Die Stellungnahmen wurden dann gebündelt und mögliche Maßnahmen erarbeitet, die durch das Ingenieurbüro ACCON auf ihre Wirksamkeit und auf mögliche Kosten untersucht wurden. Die erneute Bürgerbeteiligung ermöglicht nun der Bürgerschaft, ebenfalls Stellung zu den möglichen Maßnahmen in den Stadtteilen Heilbronn, Böckingen, Sontheim, Neckargartach, Frankenbach und Klingenberg zu beziehen. Zur Diskussion stehen etwa Temporeduzierungen, die Aufbringung von lärmreduzierendem Asphalt, der Bau einer Lärmschutzwand oder die Ausweitung des Lärmschutzfensterprogramms, sofern sich die vorgenannten Maßnahmen nicht anbieten.

Alle Hintergrundinfos zur Bürgerbeteiligung finden sich auf der städtischen Website www.heilbronn.de in der Rubrik Umwelt & Klima, Lärm. Hier gibt es auch ein Formular, in dem Anregungen vorgebracht werden können. Zudem können die Anregungen vom 12. Februar bis 12. März bei der Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz des Planungs- und Baurechtsamtes, Frankfurter Straße 73, 74072 Heilbronn, E-Mail umwelt+arbeitsschutz@stadt-heilbronn.de, abgegeben werden. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen ist von Montag bis Donnerstag 8.30 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr möglich.

Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch die Verwaltung der Entwurf eines Lärmaktionsplanes erstellt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.