Weinheim will kleinere Einheiten für eine Flüchtlingsunterkunft – Weitere Standorte gesucht

Integration durch Akzeptanz fördern

In Weinheim, der größten Stadt des Rhein-Neckar-Kreises, wird es keine zentrale Flüchtlingsunterkunft des Landkreises für 200 Personen geben. Der Gemeinderatsausschuss für Technik und Umwelt (ATU) hat sich am Mittwochabend mehrheitlich dafür ausgesprochen, dem Gemeinderat eine Unterbringung in Einheiten von maximal 100 Personen zu empfehlen. Das Ratsgremium wird am Mittwoch, 26. Februar, in einer öffentlichen Sitzung (17 Uhr, Rathaus/Schloss) über diese Empfehlung beraten und beschließen.

Im Ausschuss wurden mehrere Anträge diskutiert, die allesamt eine „große Lösung“ mit 200 Menschen an einem Ort ausgeschlossen haben. Zwar soll der bislang bereits favorisierte Standort an der Heppenheimer Straße weiter verfolgt und durch eine Bebauungsplanänderung manifestiert werden. Ziel des Bebauungsplanes soll aber „die Zulassung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von nicht mehr als 70 bis 100 Asylbewerbern“ sein. Ergänzt wird dies durch den Zusatz: „Die Verwaltung wird beauftragt, mehrere geeignete Standorte zu ermitteln, an dem eine Gemeinschaftsunterkunft für nicht mehr als 70 bis 100 Asylbewerber zur Verfügung gestellt werden kann.“ Die Priorität, so heißt es weiter, solle auf bestehende Einrichtungen gesetzt werden, die sich bereits in öffentlicher Hand befinden. Mit dem Raumbedarf rechnet der Kreis im Herbst 2015.

Im Vorfeld der Sitzung hatte sich auch eine Bürgerinitiative namens „Fremde als Gäste willkommen heißen“ für kleinere Wohneinheiten ausgesprochen.

Im Ausschuss wurde betont, dass man durch diese kleineren Einheiten bei der Nachbarschaft mehr Akzeptanz für eine Flüchtlingsunterkunft erwarten könne. Und die Akzeptanz in der Bevölkerung sei die Voraussetzung für Integration und eine Willkommenskultur. Tenor war auch: Trotz der Debatte um die Größe einer Einrichtung dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass sich die größte Stadt im Kreis ihrer Verantwortung angesichts der stark wachsenden Flüchtlingszahlen nicht bewusst sei.

Bauherr und Betreiber der Unterkunft wird der Rhein-Neckar-Kreis sein, der gesetzlich zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet ist. Innerhalb seines Gebietes verfolgt der Kreis ein Konzept der dezentralen Unterbringung. Im Moment gibt es in Großen Kreisstädten wie zum Beispiel in Sinsheim (420 Plätze) und Schwetzingen (270 Plätze) bereits größere Unterkünfte. Im Herbst 2014 soll eine weitere in Wiesloch (240 Plätze) in Betrieb gehen. Weinheim ist die größte der Großen Kreisstädte im Kreis.

Landrat Stefan Dallinger hatte in der ATU-Sitzung zuvor erläutert, dass die soziale Betreuung von Flüchtlingen in größere Einheiten leichter umzusetzen sei. Die Hilfe zur Integration, beispielsweise durch Sozialarbeiter oder Verwaltungsmitarbeiter, könne dort professioneller geleistet werden. Eine Variante, die zwei Mal 100 Personen vorsieht, könne der Kreis aber auch umsetzen.