Stichtag 1. März: Frühzeitig an neues Kennzeichen für Mofas und Roller denken

Wolfgang Baumjohann, Versicherungsbeauftragter der Sparkasse Vorderpfalz, empfiehlt, frühzeitig an ein neues Kennzeichen für Mofas und Roller denken.

Für Mofa- und Rollerfahrer gilt: Stichtag 1. März. Dann beginnt das neue Versicherungsjahr, die blau-weißen Nummernschilder sind nicht mehr gültig und Mofas und Roller dürfen nur mit den neuen schwarz-weißen Versicherungskennzeichen auf die Straße. Für Fahrer, die älter als 23 Jahre sind, wird es dieses Jahr deutlich günstiger. Darauf weist die Sparkasse Vorderpfalz hin.

„Das Nummernschild ist der Nachweis für die Haftpflichtversicherung. Und die ist gesetzliche Pflicht“, so Wolfgang Baumjohann, Versicherungsbeauftragter der Sparkasse Vorderpfalz. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Wer nach dem 1. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr. Er muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen und macht sich strafbar. Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und Mokicks: Altes blau-weißes Kennzeichen abschrauben und neues schwarz-weißes montieren. Gleiches gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor – sogenannte E-Bikes – und Krankenfahrstühle. Die derzeit schwer angesagten Pedelecs hingegen brauchen in der Regel keine Schilder, sie gelten als Fahrräder mit Trethilfe. Die Nummernschilder sind ein Jahr gültig und kosten für Fahrer, die älter als 23 Jahre sind, bei der Versicherungskammer Bayern nur 58,95 Euro. Jüngere Fahrer zahlen etwas mehr. „Wer erst später seinen Roller aus der Garage holt, zahlt natürlich entsprechend weniger“, so Baumjohann. Er empfiehlt, sich mit einer Teilkaskoversicherung auch gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped abzusichern.

Auf passenden und unbeschädigten Helm achten

Und auf einen weiteren, wichtigen persönlichen Schutz weist Baumjohann hin: den Helm. Seit 1976 besteht in Deutschland Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h. Diese Pflicht sollten Moped- und Rollerfahrer ernst nehmen, betont der Experte. Denn auch schon ein Unfall bei vermeintlich geringen Geschwindigkeiten kann ernste Folgen haben. Vom Kauf im Internet oder gar gebrauchten Modellen rät Baumjohann dringend ab: „Der Helm sollte unbedingt anprobiert, im idealen Fall sogar bei einer Fahrt getestet werden“. Nur ein gut passender und unbeschädigter Helm bietet wirksamen Schutz bei einem Sturz. Der Experte rät deshalb, nicht am falschen Ende zu sparen und den Helm bei einem Fachhändler zu kaufen.