SGD Süd erklärt Sanierungsplan für Gewerbegebiet Sandloch in Ludwigshafen-Rheingönheim für allgemeinverbindlich

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat den Plan zur Sanierung einer Altlast im Gewerbegebiet Sandloch in Ludwigshafen-Rheingönheim genehmigt. Damit ist die Voraussetzung für bauliche Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Gewerbeflächen gegeben.

Die Sanierung hat sich als erforderlich herausgestellt, nachdem 2008 bei Baugrunduntersuchungen im Vorfeld geplanter Neubaumaßnahmen radioaktive Belastungen im Boden, im Grundwasser und in der Bodenluft entdeckt worden waren. Die radioaktiven Belastungen gehen auf Produktionsrückstände einer chemischen Fabrik zurück, die seit 1897 an diesem Standort Farbpigmente hergestellt und hierbei unter anderem auch Uran verwendet hatte. Nach endgültiger Stilllegung der chemischen Fabrikation wurde das Gelände 1959 an ein Ludwigshafener Handelsunternehmen verkauft, welches darauf verschiedene Einzelhandelsgeschäfte errichtete. 1999 wurde das Gelände schließlich von einem Kölner Investmentfonds gekauft, der den Bau verschiedener neuer Einkaufsmärkte beabsichtigt.

Die Genehmigung erging in Form einer Allgemeinverbindlich-Erklärung nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Das heißt, der Bescheid der SGD Süd umfasst alle Genehmigungen und Anordnungen, die zur Abwehr von Gefährdungen der Bewohner, Besucher oder Arbeitnehmer, die sich im Sanierungsgebiet aufhalten, erforderlich sind, darüber hinaus alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers. Alle Beteiligten, denen der Bescheid bekannt gegeben wird, haben die getroffenen Regelungen zu beachten.

Der Sanierungsplan wurde von Geologen und Ingenieurbüros in Abstimmung mit den Bodenschutz- und Strahlenschutzexperten der SGD Süd und des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht ausgearbeitet und vom Grundstückseigentümer, dem Kölner Investmentfonds, zur Genehmigung vorgelegt.

Bei der Sanierungsmaßnahme handelt es sich um eine "Sicherung" im Sinne des Bodenschutzrechts. Durch eine wasserdichte Versiegelung der Oberflächen einschließlich der Böschungen, durch Beton in ausreichender Dicke und Ausführung sowie durch eine Flächendrainage zur Abführung der Bodenluft wird radioaktive Strahlung abgeschirmt sowie die Einsickerung von Niederschlagswasser und der Eingriff in den Boden verhindert. Die nördlich angrenzenden Grundstücke werden durch Spundwände und Betonwände einschließlich einer Bodenluftdrainage im Böschungskörper gesichert. Der Austritt des radioaktiven Gases Radon kann damit zwar nicht völlig ausgeschlossen werden, er wird aber auf ein ungefährliches Maß vermindert.

Der Bescheid der SGD Süd gibt Sanierungszielwerte vor für Radon in der Umgebungsluft, für Strahlenexposition durch Direktstrahlung sowie für Radon in der Raumluft von Arbeitsräumen. Die Einhaltung dieser Sanierungszielwerte, die mit Strahlenschutzexperten auf Landes- und Bundesebene abgestimmt sind, ist nachzuweisen.

Weitere Auflagen betreffen die langfristig durchzuführende Grundwasserüberwachung, baubegleitende Messungen sowie die Überwachung und Sicherstellung des Sanierungserfolgs. Für Strahlenschutzmessungen während der Bauausführung, nach Fertigstellung und in der Nachsorge ist ein behördlich anerkannter Sachverständiger zu bestellen.

Die Auskofferung und Entsorgung der Auffüllmassen mit anschließender Wiederverfüllung der Baugrube wurde als Sanierungsalternative verworfen. Dies hätte einen kompletten Rückbau der Gebäude und Verkehrsflächen sowie umfangreiche Tiefbaumaßnahmen erfordert und wäre mit Gefährdungen für das Grundwasser und langfristigen Belastungen für die Nachbarschaft verbunden gewesen. Zudem stehen für die Entsorgung radioaktiv belasteter mineralischer Abfälle geeignete Anlagen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Schließlich wären die auf circa 60 Millionen Euro zu schätzenden Entsorgungskosten um ein mehrfaches über den Grundstückswert und damit über die dem Grundstückseigentümer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zumutbare Belastungsgrenze hinausgegangen.

Die SGD Süd hat die Eigentümer der benachbarten und zum Teil auch von radioaktiven Belastungen betroffenen Grundstücke über das Ergebnis der Messungen informiert und ihnen den Bescheid zum Sanierungsplan übersandt. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen wurden im März 2013 bei einem öffentlichen Termin in Rheingönheim vorgestellt. Zuletzt wurde der Ortsbeirat Rheingönheim bei seiner öffentlichen Sitzung am 28. November 2013 durch Vertreter der SGD Süd über den Sachstand informiert. Sanierungsplan und Bescheid der SGD Süd werden im Gemeindehaus in Rheingönheim ausgelegt und können dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden.