Feiern ohne böse Folgen – Gefahren beim Konsum von Rauschmitteln

Fastnacht steht vor der Tür. In dieser närrischen Jahreszeit wird nicht nur Alkoholisches getrunken, es fallen leider auch immer wieder gefährliche Drogen auf.

In den vergangenen Jahren gewannen mancherorts Rauschgifte, die szenetypisch als "Legal-High-Produkte" bezeichnet werden, zunehmend an Popularität bei Drogenkonsumenten. Im Internet verbreitete fragwürdige Äußerungen sollen das Interesse an diesen Drogen verstärken.

Der Ausdruck "Legal-High" ist eine szene-geprägte Bezeichnung für verschiedene Kräutermischungen, Badesalze und auch Tabletten, welche im Internet als Kräuter- oder auch Räuchermischungen, Pflanzendünger, Badesalze, Raumlufterfrischer, Car Perfume, Party-Caps, Legal XTC und unter ähnlichen Namen angeboten werden. Dabei wird für die Vermarktung eine knallig bunte und ansprechende Aufmachung der Verpackungen gewählt, um die Produkte für den Käufer und Konsumenten attraktiv zu machen und über die Gefährlichkeit hinwegzutäuschen. Dem Konsumenten soll suggeriert werden, dass es sich um "legal" zu erwerbende Produkte handelt, die eine berauschende Wirkung entfalten, also "high"-machen sollen. "Legal-High's" sind hauptsächlich Designerdrogen, also synthetisch hergestellte psychoaktive Substanzen, deren Wirkstoffe nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen und dennoch eine den illegalen Betäubungsmitteln analoge oder gesteigerte berauschende Wirkungsweise entfalten. Dieses "Drugdesgin" wird zielgerichtet genutzt, um die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Die Möglichkeiten der Herstellung neuer Designerdrogen sind dabei noch lange nicht ausgeschöpft, neue Stoffe kommen immer wieder auf den Markt. "Legal-High's" können auch Wirkstoffe enthalten, welche unter die verbotenen Substanzen des Betäubungsmittelrechts fallen, so zum Beispiel synthetische Cannabinoide.Seit August 2012 sind die meisten der bisher bekannten synthetischen Cannabinoide illegal. Bundesweit wurden (Stand Dezember 2012) 1.192 Produkte durch die Polizei identifiziert.

In Rheinland-Pfalz wurden in den vergangenen Jahren 30 verschiedene Wirkstoffe in 130 verschiedenen Produkten durch das Landeskriminalamt festgestellt. Die Wirkung vieler Stoffe ist häufig sehr intensiv, die Dosierung für den gewünschten Rauschverlauf lässt sich für den Konsumenten allerdings oft nicht richtig einzuschätzen, da die Cannabisersatzprodukte, zum Beispiel Kräutermischungen, starken Wirkstoffvariationen und Dosierungsschwankungen unterliegen. Alle "Legal high's" können sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Der Gebrauch kann beispielsweise Psychosen auslösen, häufigerer Konsum zur Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten führen. In mehreren Fällen mussten betroffene Personen nach dem Konsum ärztlich, auch stationär versorgt werden. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden bundesweit 11 Rauschgifttodesfälle in Zusammenhang mit "Legal-High" – Produkten registriert. Die Strafbarkeit bezüglich der "Legal-High"- Produkte und der Handel mit eben diesen, hängt von den inhaltlichen Wirkstoffen ab. Handelt es sich um Wirkstoffe, welche dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, ist jeglicher Umgang untersagt. Soweit Designerdrogen Wirkstoffe enthalten, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, jedoch eine berauschende Wirkung erzielen, können die Bestimmungen des Arzneimittelrechts (AMG) greifen. Eigenbedarf sowie Konsum ist hierbei nicht strafbar. Strafvorschriften beziehen sich auf den Handel mit diesen Stoffen. Enthalten Kräutermischungen, Badesalze und Co schädliche Wirkstoffe, werden sie als bedenkliches Arzneimittel eingestuft. Das Arzneimittelrecht sieht bei Verstößen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren vor.

Wer sich näher informieren möchte oder Hilfe sucht, kann sich an die örtlichen Suchtberatungsstellen wenden. Daneben bietet das Internet zahlreiche Möglichkeiten, näheres über Gefahren und vor allem über Vorbeugung und Hilfe zu erfahren. Die Präventionsseiten der Polizei: www.polizei-beratung.de ; Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz: www.lzg-rlp.de und www.jugend.rlp.de ; Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: www.dhs.de .