Staatsanwaltschaft prüft Revision gegen Billen-Urteil

Michael Billen ist heute vor dem Landgericht Landau freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft erwägt, Revision gegen das Urteil einzulegen, sagte Oberstaatsanwalt Hubert Ströber heute nach Ende des Prozesses vor dem Landauer Landgericht. Zunächst müsse aber die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Die Verteidigung von Michael Billen erhob am Rande des Prozesses schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörde und sprach von einem politisch motivierten Prozess. Es wären Sachverhalte ohne jeglichen belastbaren Anhaltspunkt unterstellt worden. 

Der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Michael Billen wurde heute vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen. Zur Last gelegt wurde ihm, sich geheime Polizeidaten zur Nürburgring-Affäre beschafft und an die Presse weitergegeben zu haben. Seine Tochter, eine Polizistin, soll ihm die Daten heraussuchen lassen haben. Sie wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt und verwarnt. Als Auflage soll sie 1500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen.