Umweltplaketten-Ersatz nach Hagelschaden

Am vergangenen Sonntag, 28. Juli 2013, zerbarsten im heftigen Hagel unter anderem auch zahlreiche Kfz-Windschutzscheiben. Betroffen waren schwerpunktmäßig Fahrzeuge in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen und Esslingen. Mit dem nötigen Ersatz der Frontscheibe ist auch die Schadstoffplakette zur Fahrt in den Umweltzonen zu ersetzen.

Aus gegebenem Anlass weist nun das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg darauf hin, dass nicht nur die Kfz-Zulassungsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen, sondern auch anerkannte Stellen, die die Abgasuntersuchungen (AU) durchführen, Ausgabestellen für die sogenannte Umweltplakette sind. Hierzu zählen zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ und TÜV oder technische Prüfstellen sowie über 5.600 in Baden-Württemberg für Abgasuntersuchungen autorisierte Kfz-Werkstätten. Die Plakette kann bundesweit erworben werden. Für die Ausstellung der Plakette ist der Fahrzeugschein erforderlich, bei manchen Zulassungsstellen auch nur die Angabe des Kennzeichens.

Fahrzeughalter, denen die Beschaffung der Plakette kurzfristig nicht möglich ist, empfiehlt das Ministerium, sich von der Glaswerkstatt eine Bescheinigung über den Ersatz der Frontscheibe aushändigen zu lassen und diese gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Das Ministerium hat die kommunalen Dienste der baden-württembergischen Städte mit Umweltzonen sowie die Polizei gebeten, in den nächsten 14 Tagen bei der Kontrolle der Schadstoffplaketten das Hagelereignis vom Wochenende zu berücksichtigen.