Lernmittelfreiheit: Formular auch online verfügbar

Derzeit werden in den Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit sowie Informationen zur Schulbuchausleihe verteilt. Die Schulabteilung weist darauf hin, dass Antragsformulare online zum Download zur Verfügung stehen.

Anträge für das Schuljahr 2014/2015 für die Grundschulen, die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen, sowie die Wahlschulen des berufsbildenden Bereichs müssen bis spätestens 15. März bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung, Friedrichstraße 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße, abgegeben werden.

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