Kühl: Gericht sieht Pflicht zur Herstellung von Steuergerechtigkeit

Steuer-CD

Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Ankaufs einer Steuer-CD bestätigt. „Die Steuerbehörden haben sich korrekt verhalten, die Strafverfolgungsbehörden haben ihre Arbeit sauber erledigt. Wir werden auch in Zukunft penibel die Gründe abwägen, die für oder gegen den Ankauf einer Steuer-CD sprechen, und den Gerichten alle entscheidungserheblichen Tatsachen mitteilen“, sagte Finanzminister Carsten Kühl zur heutigen Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs.

„Das Verfassungsgericht gibt der Steuerfahndung Sicherheit. Für Steuerhinterzieher gilt: Es gibt keine Sicherheit vor der Steuerfahndung. Das ist ein guter Tag für die Steuerzahler im Land.“

Vorwürfe der CDU-Fraktion, das Land betreibe Hehlerei, der Ankauf der CD sei unrechtmäßig, seien widerlegt.

„Das Gericht hat diese Vorwürfe als unbegründet verworfen und hat dem Staat ausdrücklich zugestanden, dass er zur Gewährleistung eines gesicherten Steueraufkommens und zur Herstellung von Steuergerechtigkeit Datenmaterial ankaufen kann“,

sagte Kühl.

„Wie am Wochenende unter den G 20-Staaten vereinbart, sind Abkommen zum automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten der sauberste Weg. Aber solange es noch Schlupflöcher gibt, müssen wir diese letzte Option ‚Steuer-CD‘ haben“,

so Kühl.