Sperrzeitregelung an Fastnacht

Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass für Fastnachtsveranstaltungen grundsätzlich die für den normalen Gaststättenbetrieb üblichen Sperrzeiten gelten – inklusive der Sonderregelung für die Altstadt nach der „Rechtsverordnung über die Verlängerung der Sperrzeit im Bereich Altstadt“.

In der Nacht zum Fastnachtdienstag, 4. März 2014, beginnt die Sperrzeit – laut §9, Abs.2 Gaststättenverordnung – generell erst um 5 Uhr.