Versicherungskennzeichen wechseln zum 01.03.2014

Unbedingt dran denken

Wer sein Kennzeichen nicht wechselt, fährt ohne Versicherungsschutz. Und das hat rechtliche Konsequenzen

Ab 1. März sind schwarze Versicherungskennzeichen Pflicht. Wird dieser Verpflichtung nicht Folge geleistet, wird ein Verstoß als Fahren ohne Versicherungsschutz geahndet und stellt eine Straftat dar.

Wie in jedem Jahr wechselt am Samstag, 01.03.2014, die Farbe der Versicherungskennzeichen für zulassungsfreie Kraftfahrzeuge, in diesem Jahr von grün auf schwarz.  Ab dem 1. März ist es somit verboten, ohne das aktuelle Kennzeichen ein versicherungspflichtiges Fahrzeug wie Mofa, Kleinkraftrad oder einen motorisierter Krankenfahrstuhl zu führen.

Ein Verstoß ist kein Kavaliersdelikt sondern gilt als Straftat. Im Falle eines Verkehrsunfalls zeigen sich dann noch zusätzliche Probleme hinsichtlich der Schadensabwicklung. Die Polizei Bingen wird in den nächsten Tagen verstärkte Kontrollen durchführen und appelliert an den Wechsel zu denken und vorzusorgen.