Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Lorscher Straße / Luisenstraße

Stadteinwärts Vorfahrt, stadtauswärts keine Vorfahrt

Die Stadtverwaltung Viernheim weist auf eine Änderung hin.

Auf eine wichtige Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Lorscher-/Luisenstraße macht die städtische Presse- und Informationsstelle aufmerksam. Nach Abschluss der Pflasterarbeiten in der Lorscher Straße ab der Zufahrt zum Rathausparkplatz bis zur Einmündung Luisenstraße ist dieser Bereich nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsverordnung nun als „verkehrsberuhigter Bereich“ (Zeichen 325) ausgewiesen.

Dies hat Konsequenzen für alle Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Vorfahrtsregelung. Es gilt: Der Verkehrsteilnehmer, der diesen Bereich stadtauswärts (Richtung Ludwigstraße) verlässt, ist nicht vorfahrtsberechtigt. Vielmehr hat er den Vorrang aller Verkehrsteilnehmer zu beachten und darf erst als Letzter fahren. Nochmals: Er hat keine Vorfahrt! 

Dagegen ist der Verkehrsteilnehmer auf der Lorscher Straße -von der Ludwigstraße kommend Richtung Rathausparkplatz fahrend- gegenüber der Luisenstraße vorfahrtsberechtigt. 

Vielen Verkehrsteilnehmern ist diese Regelung nicht klar, weshalb die Stadtverwaltung diese auch durch das beigefügte Foto nochmals verdeutlicht. 
Merke: Stadteinwärts Vorfahrt, stadtauswärts keine Vorfahrt!

Weiterhin ist in dem ausgewiesenen „verkehrsberuhigten Bereich“ der Lorscher Straße das Parken verboten. Schrittgeschwindigkeit ist angesagt.