Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Gutscheine jetzt beantragen

Zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet die Stadtverwaltung Speyer auch im Jahr 2014 einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung an. Ab kommendem Montag, dem 17. März bis 11. April 2014 können die Gutscheine beantragt werden, die dann ab der 18. Kalenderwoche versandt, bei der IBF-Speyer und der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt eingelöst werden können.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Fahrdienst sind der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit „aG-Vermerk“ und ein Hauptwohnsitz in Speyer. Ferner kann nur derjenige Gutscheine für den Fahrdienst beantragen, der nicht in einer Pflegeeinrichtung wohnt und über keinen eigenen PKW verfügt.

Interessenten, die Gutscheine für die Teilnahme am Fahrdienst beantragen möchten, können sich mit der Info 4 im Fachbereich Jugend, Familie und Soziales ( Johannestrasse 22a, Zimmer 2,  Tel. 14 24 16, E-Mail:  fb4@stadt-speyer.de) in Verbindung setzen. Die  Öffnungszeiten des Info.4 sind: Mo – Mi 7.30 – 16.00 Uhr, Do 7.30 – 18.00 Uhr und Fr 7.30 – 12.30 Uhr. Voraussetzung für die Antragsbewilligung ist neben dem ausgefüllten Formular bei Rücksendung per Post eine Kopie des Schwerbehindertenausweises und Personalausweises und  bei persönlicher Rückgabe die Vorlage der Originaldokumente.