Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Entwurf des Maßnahmenberichts zum Hochwasserrisikomanagement vor

Tagung der Hochwasserpartnerschaft „Nördlicher Oberrhein“ in Eggenstein-Leopoldshafen

Im Rahmen einer Hochwasserpartnerschaftstagung am 12. März 2014 in Eggenstein-Leopoldshafen stellte das Regierungspräsidium Karlsruhe den Entwurf des Maß­nahmenberichts zum Hochwasserrisikomanagement für das Projektgebiet „Nördlicher Oberrhein (Teil Rheinebene)“ vor. Das Projektgebiet umfasst die überflutungsgefähr­deten Gebiete in der Rheinebene zwischen Iffezheim und der Landesgrenze zu Hessen. Bei einem Extremhochwasser würden dort zirka 473 Quadratkilometer über­flutet und rund 303.000 Einwohner betroffen sein.

Der Maßnahmenbericht stellt einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der europä­ischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie dar. Diese gibt als Ziel vor, hoch­wasserbedingte nachteilige Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Der Bericht enthält die dafür notwendigen Maßnahmen mit Angabe der für die Umsetzung Verantwort­lichen und des vorgesehenen Umsetzungszeitraums.

Dazu wurde unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe auf Grundlage eines landeseinheitlichen Vorgehenskonzepts das Hochwasserrisiko analysiert und beschrieben sowie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Verringerung des Hoch­wasserrisikos zusammengestellt.

Dies schließt zwar Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes ein, im Vor­dergrund stehen aber Maßnahmen der aktiven Vorsorge. Im Einzelnen weist der Be­richt für jede der 51 betroffenen Kommunen im Projektgebiet bis zu 14 Maßnahmen aus. 

Wichtige kommunale Maßnahmen sind zum Beispiel die Information der Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen über Gefahren und Möglichkeiten der Eigenvorsorge, das Krisenmanagement einschließlich der Aufstellung von Hochwasseralarm- und -einsatzplänen sowie die Integration des vorbeugenden Hochwasserschutzes in die Bauleitpläne.

Darüber hinaus enthält der Bericht 16 Maßnahmen, die landesweit durch die Verwaltung umzusetzen sind, wie die Bereitstellung von Handlungsanleitungen zum Beispiel für die Krisenmanagementplanung, Gewässerschau, Bauleitplanung und Eigenvorsorge.

Außerdem werden auch die Industriebetriebe, die unteren Verwaltungsbehörden in den Landkreisen Rastatt, Karlsruhe und Rhein-Neckar-Kreis sowie in den Stadt­kreisen Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg, das Regierungspräsidium Karlsruhe, die Regionalverbände und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Maßnahmen in die Pflicht genommen. Letztendlich wird auch jeder einzelne Bürger angesprochen, seine Eigenvorsorge zu optimieren.
Seit Beginn der Planung im Januar 2013 mit einer ersten Hochwasserpartnerschafts­tagung in Rastatt wurden alle verantwortlichen Akteure intensiv in die Erstellung des Maßnahmenberichts einbezogen und die ent­sprechenden Textteile jeweils direkt mit den einzelnen Akteuren abgestimmt.

In der zweiten Hochwasserpartnerschaftstagung, die am 12. März 2014 stattfand, haben Kommunen, Kreise und Betriebe als verantwortliche Akteure teilgenommen. Darüber hinaus wurden auch Verbände, Vereine und die breite Öffentlichkeit aktiv einbezogen. In Arbeits­gruppen wurde der Entwurf des Maßnahmenberichts beispielhaft erörtert.

Die Teilnehmer haben der Maßnahmenplanung grundsätzlich zugestimmt. Für die Kommunen und weiteren Akteure ist der Abstimmungsprozess damit abgeschlossen. 

Verbände, Vereine und Öffentlichkeit, die in der Veranstaltung erstmals mit dem Thema befasst waren, können bis zum 11. April 2014 Rückmeldungen zum Maß­nahmenbericht abgeben.

Voraussichtlich Ende Mai 2014 soll der Bericht fertig gestellt und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht werden. Im Anschluss daran sollen die Akteure mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen.
Durch den Maßnahmenbericht entstehen keine neuen rechtlichen Verpflichtungen. Die darin aufgeführten Maßnahmen beruhen auf geltenden gesetzlichen Regelungen und folgen der seit 2003 in Baden-Württemberg angewandten Strategie zur Minderung von Schäden durch Hochwasser.

Hinweis:
Der Entwurf des Maßnahmenberichts „Nördlicher Oberrhein (Teil Rheinebene)“ ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums zu finden unter:
www.rp-karlsruhe.de > Abteilungen > Abteilung 5 > Referat 52 > EU-Hochwasser­risikomanagement-Richtlinie > Weitere Informationen: Hochwasserrisikomanagement – Maßnahmenberichte im Regierungsbezirk Karlsruhe > Bearbeitungsgebiet Ober­rhein: Projektgebiet 9A Nördlicher Oberrhein, Teilgebiet Rheinebene
Dort finden sich auch weitergehende Informationen zum Hochwasserrisikomanage­ment in Baden-Württemberg.