Gebührenfreie Einführung von Papierbehältern im Stadtgebiet

Die Vorteile, die sich durch die Einführung von Papierbehältern ergeben, haben den ASK bewogen, das bisherige Sammeln von Papier, Pappe und Kartonagen in transparenten Säcken flächendeckend auf graue Behälter mit blauem Deckel umzustellen. „Die Handhabung und Befüllung der Behälter ist leichter und sauberer. Zudem erwarten wir qualitativ hochwertigere und höhere Sammelmengen, die – aus wirtschaftlicher Sicht – zur Gebührenstabilität beitragen“, so Rainer Grüner, Werkleiter des ASK.

Ab dem 1. Juli 2014 beginnt die Aufstellphase der Papierbehälter, die voraussichtlich zwei Monate in Anspruch nehmen wird und gebietsweise erfolgt. „Wichtig zu erwähnen ist, dass die Aufstellung und die Leerung der Papierbehälter ohne zusätzliche Gebühren erfolgt“, versichert Martin Bachmann, stellvertretender Werkleiter und Projektleiter. In der Regel werden 240l-Behälter mit einem vierwöchigen Leerungsrhythmus aufgestellt.

Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen kommen Gemeinschaftsbehälter zum Einsatz, die sich am Volumen der vorhandenen Restabfallbehälter orientieren. Bereits vorhandene Papierbehälter auf zwei Rädern mit 90, 120 und 240 Litern werden gegen neue 240-Liter-Behälter ausgetauscht, die dem neuen technischen Standard entsprechen. Papierbehälter auf vier Rädern mit einem Volumen von 770 und 1100 Litern bleiben auf den Grundstücken stehen und werden mit einem Chip nachgerüstet, der lediglich der Identifikation dient.

Ab dem 1. April 2014 ist es möglich, in begründeten Fällen, Ausnahmeanträge zu stellen. Zum einen kann ein „Antrag auf Beibehaltung der Papier-Sacksammlung“ oder ein „Antrag auf ein 120 Liter Papiergefäß“ gestellt werden. Diese Antragsformulare sind beim ASK in der Daennerstraße 11, im Rathaus-Bürgercenter am Willy-Brandt-Platz 1 und als Download unter www.ask-kl.de erhältlich. Um die Einführung der Papierbehälter möglichst reibungslos durchführen zu können, bittet der ASK darum, Anträge bis einschließlich 31. Mai 2014 einzusenden. Nur vollständig ausgefüllte Antragsformulare können bearbeitet werden. Dem Antrag auf Beibehaltung der Sacksammlung wird nur in besonders begründeten Ausnahmefällen stattgegeben. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn eine ordnungsbehördliche Verfügung vorliegt, die das Aufstellen weiterer Behälter verbietet oder auf dem Grundstück weder außerhalb noch innerhalb des Gebäudes ein Stellplatz für den Papierbehälter vorhanden ist. Unter Umständen wird der Sachverhalt vor Ort geprüft.

„Wir bitten um Verständnis, dass formlose oder fernmündliche Ausnahmeanträge nicht berücksichtigt werden können“, betont Rainer Grüner. Über den Stand des Projektes informiert der ASK mittels Anzeigen in der örtlichen Presse. In diesen „ASK-INFOs“ wird kurz und übersichtlich Wissenswertes mitgeteilt.