Mannheim wird Standort für eine Lokalkammer des Einheitlichen europäischen Patentgerichts

Mannheim als Standort vorgeschlagen

Justizminister Rainer Stickelberger hat die Entscheidung von Bundesjustizminister Heiko Maas begrüßt, Mannheim als Standort für eine von bundesweit vier Lokalkammern des Einheitlichen europäischen Patentgerichts zu benennen.

„Mannheim ist international bekannt für seine gute Rechtsprechung in Patentstreitsachen“, sagte Stickelberger in Stuttgart. „Diesem großen Renommee trägt der Bundesjustizminister Rechnung. Ich freue mich, dass der Standort die hohe Qualität nun auch als Lokalkammer des Einheitlichen europäischen Patentgerichts unter Beweis stellen wird.“

Vor gut einem Jahr hatten 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht unterzeichnet. Vor dem Einheitlichen Patentgericht sollen Streitfälle im Zusammenhang mit dem neuen EU-Patent beigelegt werden. Das Einheitliche Patentgericht besteht aus zwei Instanzen: Die Eingangsinstanz bildet eine Zentralkammer in Paris mit Abteilungen in London und München; daneben wird es Regional- und Lokalkammern in den Mitgliedstaaten des Übereinkommens geben. Das Berufungsgericht wird seinen Sitz in Luxemburg haben. In Deutschland können bis zu vier Lokalkammern des Einheitlichen europäischen Patentgerichts eingerichtet werden. Neben Mannheim sind Düsseldorf, Hamburg und München als Standorte vorgesehen.

Stickelberger sieht die Entscheidung für Mannheim auch als Beleg für die Innovationsfähigkeit der vielen kleinen und mittleren Unternehmen im Südwesten.

„Im Land der Tüftler und Denker werden besonders viele Patente angemeldet“, sagte er. Für die Unternehmen sei ein effizienter Patentschutz immens wichtig; die räumliche Nähe zur Lokalkammer des Einheitlichen europäischen Patentgerichts in Mannheim käme ihnen dabei zugute. „Der Einsatz für den Standort Mannheim hat sich gelohnt“, stellte der Minister fest.

Einheitliches europäisches Patentgericht

Die Schaffung des Einheitlichen europäischen Patentgerichts soll – neben der Einführung des EU-Einheitspatents – zu einer einheitlichen und effizienten Lösung von Patentrechtsstreitigkeiten führen. Für Streitfälle im Zusammenhang mit dem neuen Einheitspatent sind künftig nicht die nationalen Gerichte zuständig, sondern das Einheitliche Patentgericht.