Hunde sollen an die Leine – Jagdbehörde des Kreises weist Hundehalter auf ihre Verantwortung während der Brut- und Setzzeit hin

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Bergstraße weist auf die besondere Verantwortung der Hundehalter während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr hin und bittet diese die Hunde an die Leine zu nehmen.

In den Monaten März bis Juli ist in der freien Natur in Feld und Wald besondere Rücksicht gegenüber den Wildtieren geboten. In dieser Zeit wird in vielen Bereichen der tierische Nachwuchs erwartet. Die meisten der in Deutschland stark gefährdeten Vogelarten sind Bodenbrüter. Ihre Gelege sind in dieser Jahreszeit vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt und bedürfen daher eines besonderen Schutzes. Die weiblichen Rehe sind jetzt hochträchtig und deshalb zu einer ausdauernden Flucht nicht fähig. Bereits gesetzte Jungtiere sind insbesondere gefährdet.

„Freilaufende Hunde stellen in der Brut- und Setzzeit für die Wildtiere aber eine besondere Gefahr dar. Ist bei ihnen einmal der Jagdtrieb geweckt, gehorchen sie nicht mehr den Rufen von Herrchen und Frauchen. Insbesondere dann nicht, wenn sich die Hunde bereits weit weg von dem Hundeführer bewegen. Gerissene Tiere sind oftmals die Folge“, erklärt Ordnungsdezernent Matthias Schimpf die Notwendigkeit der Anleinpflicht.

Jäger haben das Recht, Hunde, die im Jagdbezirk Wild nachstellen, zu töten. Von diesem Recht wollen sie aber nach Möglichkeit keinen Gebrauch machen, weil sie selbst Hundehalter sind und wissen, dass ein wildernder Hund nur seinem natürlichen Trieb folgt.

Verantwortlich dafür, dass ein Hund zum Hetzen kommt, ist regelmäßig der Hundehalter, der sein Tier nicht ausreichend beaufsichtigt oder aber seine Einwirkungsmöglichkeiten auf seinen Hund überschätzt. Daher gehören Hunde während der Brut- und Setzzeit in Feld und Wald an die Leine.