Steuerbetrug darf kein Geschäftsmodell von Banken sein

Die Landesregierung wird einen Gesetzentwurf zur wirksamen Bekämpfung von Steuerstraftaten bei Banken erneut in den Bundesrat einbringen. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Damit soll die Bankenaufsicht in die Lage versetzt werden, konsequent gegen Banken einzuschreiten, die bei Steuerhinterziehung behilflich sind.

„Wenn Banken mithelfen, Steuern zu hinterziehen, ist eine Grenze überschritten. Dort, wo sogenannte Steuersparmodelle über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus angeboten werden oder Kunden bei solchen Modellen aktiv unterstützt werden, braucht die Bankenaufsicht ein schärferes Schwert“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Denn das Spektrum des Geschäftsgebarens von Banken sei vielfältig und reiche selbst bis zur Entwicklung komplizierter Modelle zur Steuerhinterziehung mit Auslandsbezug.
„Steuerbetrug darf kein Geschäftsmodell von Banken sein. Wir sind überzeugt, dass wegen der weitreichenden Wirkungen von Steuerstraftaten eine Regelung allein im Steuerrecht nicht ausreicht. Wenn wir dieser Art von organisierten Steuerstraftaten vorbeugen wollen, müssen wir auch das Kreditwesengesetz entsprechend schärfen“, sagte Finanzminister Nils Schmid.

Der Entwurf sehe vor, der Bankenaufsicht BaFin über Änderungen im Kreditwesengesetz einen Katalog von Maßnahmen an die Hand zu geben. Diese reichen von der Schließung von Zweigstellen bis hin zum Entzug der Banklizenz. Bislang könnten einzelne Mitarbeiter der Banken zwar strafrechtlich bei Steuerhinterziehung belangt werden – ein Vorgehen gegen die Bank selbst sei aber sehr schwierig, so Schmid. Mit dem Gesetzentwurf werde es möglich, gegen ein auf Steuerhinterziehung abzielendes Geschäftsgebaren von Banken konsequent vorzugehen.

Der Bundesrat hatte die gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen initiierte Gesetzesvorlage bereits am 7. Juni 2013 angenommen und diese in den Bundestag eingebracht. Bis zum Ablauf der Legislaturperiode hatte der Bundestag den Gesetzentwurf jedoch nicht im beraten. Deshalb muss der Gesetzentwurf am 11. April erneut in den Bundesrat eingebracht werden.