Antragsverfahren für Agrarförderung 2014 eröffnet

In diesen Tagen werden allen Antragstellerinnen/Antragstellern im Landkreis Südliche Weinstraße sowie jenen, die im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, ihre vorbereiteten individuellen Antragsunterlagen zur Beantragung der Agrarförderung 2014 zugesandt.

Wer keine Antragsunterlagen erhalten hat oder zusätzliche Antragsunterlagen benötigt, kann sich die Unterlagen direkt von der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, unter der Adresse www.suedliche-weinstrasse.de unter der Rubrik „Was erledige ich wo“ bei dem jeweiligen Förderverfahren herunterladen oder sich an die in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Landwirtschaft und Weinbau, zuständigen Sachbearbeiter (siehe unten) wenden.

Neuantragsstellungen bei den entkoppelten Maßnahmen sind nur dann möglich, wenn man über Zahlungsansprüche (ZA) verfügt. Der private ZA-Handel wird ausschließlich über das Internet abgewickelt und wird vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. unterstützt.

Mit dem Antrag Agrarförderung 2014 kann man bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bis spätestens 15. Mai 2014 folgende Beihilfen beantragen: Betriebs- und Umverteilungsprämie (Aktivierung von Zahlungsansprüchen) und die Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden Maßnahmen/Agrarumweltprogrammen (FUL und PAULa). 

Wichtiger Hinweis: Wer im Jahr 2014 eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung beantragt hat, oder im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens noch beantragt, muss einen Antrag für Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweises stellen. Die Betriebe, die in den zurückliegenden Jahren eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung erhalten haben, sind verpflichtet, in den auf die Zahlung folgenden 3 Jahren, einen Antrag auf Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis zu stellen.

Neu ist ab diesem Jahr die Umverteilungsprämie. Mit dem Wegfall der Modulation in Form der betriebsindividuellen Kürzung der Direktzahlungen von bis zu 14% ist auch deren Vorteil für kleine Betriebe, nämlich die Freigrenze für Direktzahlungen bis 5.000 Euro entfallen. Zum Ausgleich dafür wird in Deutschland von der Möglichkeit des EU-Rechts Gebrauch gemacht, jeweils für max. die ersten 46 Hektare (wenn für diese Flächen Zahlungsansprüche aktiviert werden) jeden Betriebes die sog. Umverteilungsprämie zu gewähren. Die Förderprogramme Ausgleichszulage und Hagelversicherung wurden ab dem Jahr 2014 ersatzlos gestrichen.

Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren sind bei den folgenden Sachbearbeitern erhältlich:

Frau Herbott (Umstrukturierung, PAULa Programmteile X, XI und XIII) Telefon: 06341 / 940 435
Herr Kieffer (allgemeine Fragen) Telefon: 06341 / 940 434
Herr Kühner (FUL, PAULa Programmteile IV, VII und XIV) Telefon: 06341 / 940 438
Herr Lehmann; Herr Schultz (Betriebs- und Umverteilungsprämie; FLOrlp) Telefon: 06341 / 940 433
Frau Nuber (FUL, PAULa Programmteile I, II;III, V, VI;VIII, IX; XII , XV und XVI) Telefon: 06341 / 940 436
Frau Ullrich (Flächennachweis; FLOrlp) Telefon: 06341 / 940 150

Für Fragen zur Antragstellung und/oder zum Handel von Zahlungsansprüchen steht das Beratungsangebot des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt, Tel. 06321/671-0, bzw. für Mitglieder, der Bauern- u. Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Tel. 06321/92747-0, zur Verfügung.