Grabmale müssen dauerhaft gegründet sein. Daher bittet das Friedhofs- und Bestattungsamt alle, die Gräber auf den Karlsruher Friedhöfen haben, die Standfestigkeit ihrer Grabmale zu prüfen.
Schräg stehende oder mit dem Fundament oder Sockel nicht mehr fest verbundene Grabmale müssen, fachkundig ausgeführt durch eine dafür zugelassene Firma, aufgerichtet und standsicher befestigt werden. Denn das Winterwetter kann auch an Grabmalen Schäden verursacht haben. Bereits aufgetretene Unfälle beweisen, dass dadurch die Sicherheit auf Friedhöfen beeinträchtigt wird. Nutzungsberechtigte von Grabmalen haften für Unfälle oder Sachschäden.