Höhere Einkommensgrenzen bei der Förderung von Wohnraum

Durch das neue landeseigene Wohnraumförderungsgesetz hat das Land Rheinland-Pfalz zum 01.01.2014 die Einkommensgrenzen im Bereich der Wohnraumförderung deutlich erhöht. Somit kann nunmehr ein noch größerer Kreis der rheinland-pfälzischen Bevölkerung in den Genuss von günstigen Fördermitteln kommen.

Bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen vergibt das Land für die Bildung von Wohneigentum bis zu 120.000 EUR und für die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum bis zu 60.000 EUR nachrangig besicherte Baudarlehen. Auch zur Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum bietet das Land mit dem neu aufgelegten Mietwohnungsprogramm attraktive Finanzierungsanreize. Mit anfänglich 0 % Bauzinsen stehen zur Realisierung von Wohnungsbauvorhaben unschlagbare Konditionen zur Verfügung. Eigentümer, die beabsichtigen, ihre bestehenden Mietwohnungen zu modernisieren, können ebenfalls von den Förderdarlehen profitieren.

Mit Blick auf die vielfältigen Fördermöglichkeiten im Bereich der Wohnraumförderung empfiehlt Sozialdezernent Merkator allen Mainzer Bürgerinnen und Bürgern, die entsprechende Maßnahmen im Mainzer Stadtgebiet anstreben, sich über die Förderangebote bei der zuständigen Wohnraumförderung des Amtes für soziale Leistungen oder über die Serviceseite im Internet unter www.mainz.de (Stichwort: Wohnraumförderung) zu informieren.