Tanzverbot an Osterfeiertagen

Wie jedes Jahr weist die Stadt Mannheim auf das gesetzliche Tanzverbot am Osterwochenende hin. Nach dem Feiertagsgesetz Baden-Württemberg sind öffentliche Tanzunterhaltungen am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag während des ganzen Tages verboten.

Das Verbot von Tanzveranstaltungen richtet sich insbesondere an Diskotheken, aber auch an die übrige Gastronomie, Vereine und geschlossene Gesellschaften in Wirtschaftsräumen.

Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind am Karfreitag ganztags und am Ostersonntag bis 11 Uhr verboten. Am Karfreitag bleiben darüber hinaus Spielhallen geschlossen, Geldspielgeräte in Gaststätten dürfen an diesem Tag nicht betrieben werden.