Stadt Mannheim klagt gegen Zensus-Ergebnis

Entscheidung

Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, gegen den Feststellungsbescheid des Statistischen Landesamts vom Juni 2013 Klage zu erheben, da der im Juli 2013 eingelegte Widerspruch der Stadt gegen den Feststellungsbescheid vom Statistischen Landesamt mit Widerspruchsbescheid vom 24.03.2014 zurückgewiesen wurde.

„Wir werden Klage einreichen, weil der Feststellungsbescheid des Statistischen Landesamtes aus unserer Sicht rechtswidrig ist und das Recht der Stadt Mannheim auf kommunale Selbstverwaltung beziehungsweise auf interkommunale Gleichbehandlung verletzt. Vor allem der fehlende Nachprüfmechanismus verletzt unserer Meinung nach das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Kleine und große Gemeinden wurden ungleich behandelt: So wurde beispielsweise bei kleinen Gemeinden auf eine Stichprobenerhebung verzichtet, womit aus unserer Sicht das Fehlerrisiko ungleich verteilt ist“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz die Gründe für die Klage.

Das statistische Landesamt Baden-Württemberg hatte Ende Mai 2013 die ersten Ergebnisse des Zensus 2011 bekannt gegeben. Zum Stichtag 9. Mai 2011 lebten laut Zensus 290.117 Personen in Mannheim. Fortgeschrieben auf das Jahresende 2011 wären das zum Stichtag, 31. Dezember 291.458 Einwohner. Die bisherige amtliche Einwohnerzahl zum 31. Dezember 2011 betrug 314.931 Einwohner. Die Stadt Mannheim hätte in der amtlichen Statistik damit 23.473 Einwohner weniger zu verzeichnen als bisher.