Landrätin Riedmaier fordert Überprüfung der Umgebung des Geothermiekraftwerkes Insheim

Landrätin Theresia Riedmaier hat sich in einem Schreiben an den Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Herrn Prof. Dr. Harald Ehses, gewandt und bittet ihn darum, die Geothermie-Anlage in Insheim sowie die Umgebung des Kraftwerkes im Hinblick auf mögliche Veränderungen intensiv, genau und kontinuierlich zu beobachten und den Landkreis sowie die Gemeinde zu informieren.

„Aufgrund der außergewöhnlichen Hebungen und Senkungen des Geländes innerhalb des Stadtgebietes von Landau und insbesondere in der näheren Umgebung des dortigen Geothermiekraftwerkes, ist es doch ein naheliegender Gedanke, dass auch im Umfeld des Kraftwerkes in Insheim außergewöhnliche Beobachtungen gemacht werden könnten. Deshalb möchte ich einige Fragen umfassend beantwortet haben: Durch welche Beobachtungen, Erkenntnisse oder Ereignisse ist man auf die Geländeveränderungen in Landau aufmerksam geworden? Sind ähnliche oder andere außergewöhnliche Veränderungen in Insheim und Umgebung bekannt geworden beziehungsweise gibt es auch dort großflächige Bodenerhebungen oder –senkungen in näherer oder fernerer Umgebung zum Geothermiekraftwerk? Wie ist die Einschätzung und Bewertung des Landesamtes im Hinblick auf die Übertragbarkeit der Landauer Ereignisse auf das Geothermiekraftwerk in Insheim, auf die Ortschaft bzw. die nähere Umgebung?“

Außerdem forderte die Landrätin das Landesamt für Geologie und Bergbau dazu auf, Messungen der Erdoberfläche in der Umgebung der Anlage, sowie die Beobachtung von eventuellen Rissbildungen in Insheim und Umgebung vorzunehmen.

Des Weiteren liegt Riedmaier ein Schreiben der Bürgerinitiative „BI Energieforum Rohrbach & Insheim e.V.“ vor, mit der Aufforderung das Geothermiekraftwerk in Insheim abzuschalten bzw. nach den Wartungsarbeiten nicht wieder hochzufahren. Die Landrätin macht aber deutlich, dass sie keine Kompetenz habe, das Geothermiekraftwerk „abzuschalten“, da unterschiedliche Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen zu beachten sind. Für die Zulassung des Hauptbetriebsplanes ist das Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz zuständig, letztlich aber bewege man sich im Bereich des Bundesrechts (Bergrecht). Weiterhin führt die Landrätin aus: „Ich verschweige nicht, dass ich in Bezug auf die notwendige Energiewende und den Einsatz Erneuerbarer Energien eine positive Einstellung zur Geothermie hatte und diese im Oberrheingraben als Teil eines hier in der Südpfalz möglichen Energiemixes befürwortet habe. Ich habe allerdings auch nie Zweifel daran gelassen, dass eine sichere Technologie zum Einsatz kommen muss und die Bürgerinnen und Bürger sowie ihr Eigentum keinen Schaden leiden dürfen.“

Deshalb stehe sie ebenfalls in engem Kontakt zum Landesamt und habe einige Fragen und Forderungen gestellt, die mit denen der Bürgerinitiative auch weitestgehend in Übereinstimmung stünden.