Julia Klöckner bleibt dabei: Die Ausgestaltung des Gesetzentwurfes ist entscheidend, und sie muss dem Geist der Koalitionsvereinbarung entsprechen

Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende und Vorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner, hat sich heute neuerlich für Korrekturen am Gesetzentwurf der Bundesarbeitsministerin zur Rente mit 63 ausgesprochen. Klöckner: „Nicht jeder Gesetzentwurf muss auch so verabschiedet werden, wie er vorgelegt wurde. Sehenden Auges darf keine Frühverrentungswelle in Kauf genommen werden, weil Arbeitslosenjahre wie Arbeitsjahre angerechnet werden.

Das wäre sonst unfair denen gegenüber, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Jetzt muss es darum gehen, genau das umzusetzen, was in den Koalitionsgesprächen gewollt war – nämlich jene zu entlasten, die 45 Jahre beitragspflichtig geschuftet, die sehr lange gearbeitet und Beiträge eingezahlt haben.“ Da der Koalitionsvertrag nur den groben Rahmen vorgebe, sei es notwendig, über die konkrete Ausgestaltung intensiv zu diskutieren. "Das Nahles-Modell, wonach Arbeitslosenzeiten unbegrenzt und dann auch noch am Ende des Berufslebens stehen können, das setzt falsche Anreize. Die jetzt darüber geführte Debatte ist richtig und wichtig. Belastbare Hinweise aus der Wirtschaft, dass eine solche unbegrenzte Regelung zum Missbrauch einladen würde, sollten wir uns genauer ansehen und nicht vom Tisch wischen", so Julia Klöckner.

Denn Zielsetzung der Koalitionsvereinbarung sei nicht, so die CDU-Bundesvize, eine neue Frühverrentungswelle zu provozieren, sondern die zu entlasten, die 45 Jahre eingezahlt haben. Genau diese Gefahr drohe, wenn Zeiten der Arbeitslosigkeit, wie jetzt von Bundesarbeitsministerin Nahles geplant, ohne jede Deckelung angerechnet werden sollen. Das gleiche gelte für die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Renteneintritt: „Mit dem Thema Frühverrentung haben wir bereits in der Vergangenheit unsere Erfahrungen gemacht. Deshalb ist es natürlich nicht das Ziel der Koalitionsvereinbarung, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die dazu einlädt, Arbeitnehmer bereits Jahre vor dem Renteneintritt freizusetzen, in den sie dann übergangslos eintreten.“

Eine solche Regelung gehe zu Lasten der Renten- und Arbeitslosenversicherung und sei auch nicht generationengerecht. Klöckner knüpft damit an ihre Haltung an, die sie bereits nach den Koalitionsverhandlungen deutlich gemacht hat.