Rhein-Neckar-Kreis legt fünf Pilotstandorte für stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen fest 

Der Rhein-Neckar-Kreis wird im Rahmen eines Pilotverfahrens an fünf Standorten stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen einrichten. Vorgesehen sind digitale, laserbasierende und berührungslose Anlagen, die nun ausgeschrieben werden.

Die Auswahl der Standorte erfolgte unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen an Unfallschwerpunkten, gefährlichen Stellen und schutzwürdigen Streckenabschnitten.

Einbezogen wurden Auswertungen der Verkehrsüberwachung an Straßen mit maßgeblicher Verkehrsbedeutung und hohem Verkehrsaufkommen sowie Erkenntnisse der Straßenverkehrsbehörde und der Verkehrskommission.

In Frage kamen nur Stellen, an welchen alle Kriterien in besonderem Maße erfüllt sind. Im Einzelnen sind dies:

  • Schriesheim, B 3 am südlichen Ortseingang im Bereich der Busausfahrt,
  • Ilvesheim, L 542 an der Ortseinfahrt aus Richtung Ladenburg,
  • Neckargemünd, B 37 nach der Ortseinfahrt aus Richtung Heidelberg,
  • Lobbach, L 532 nach dem Ortseingang von Waldwimmersbach aus Richtung Wiesenbach,
  • Walldorf, L 723 in der Nähe der Kreuzung mit der L 598.

Erfahrungen anderer Straßenverkehrsbehörden haben gezeigt, dass nicht nur unmittelbar an den Messstellen selbst, sondern auch in deren weiteren Umfeld die gefahrene Geschwindigkeit deutlich zurückgeht. Mit den stationären Messanlagen verfolgt das Landratsamt das Ziel, das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer an ausgewählten Strecken maßgeblich und nachhaltig zu beeinflussen, um damit zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beizutragen.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt anhand der gesammelten Erfahrungen an den Pilotstandorten über die Weiterentwicklung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung zu entscheiden.