Parken im Altstadtbereich in Ladenburg

Der gesamte Altstadtbereich ist nach der Straßenverkehrsordnung als „Verkehrsberuhigter Bereich“ mit dem entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen. Dadurch werden alle Verkehrsteilnehmer (PKW, LKW, Fußgänger und Radfahrer) gleichberechtigt.

Es gilt Schrittgeschwindigkeit und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ferner regelt das Verkehrszeichen, dass außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht geparkt werden darf – ausgenommen sind lediglich das Ein- oder Aussteigen und das Be- oder Entladen. Die Kennzeichnung der Parkflächen ist grundsätzlich bindend und es ist geboten, geparkte Fahrzeuge innerhalb dieser Kennzeichnung abzustellen.

Aufgrund der örtlichen Situation sind in der Altstadt auch Parkplätze markiert, welche nicht für jede Fahrzeuggröße ausgelegt sind. Dort kann ein Kleinwagen bequem Platz finden, ein größeres oder längeres Fahrzeug dagegen nicht. Die kleineren Parkflächen stehen solchen Fahrzeugen dann nicht zur Verfügung.

Ein Fahrzeugüberstand über die Kennzeichnung hinaus ist nicht zulässig und muss bei daraus resultierender Behinderung (z. B. bei Gebäudezugängen) durch den Gemeinde-vollzugsdienst geahndet werden. Die Bevölkerung wird gebeten, auf das ordnungsgemäße Parken in der Altstadt zu achten.

Weitere Informationen erteilt das städtische Ordnungsamt unter 06203-70140.