RP Darmstadt: Geringer Rückgang der Einbürgerungen

Bilanz 2013 der größten deutschen Einbürgerungsbehörde

Im Jahr 2013 hat das Regierungspräsidium Darmstadt, das etwa jede zehnte Einbürgerung deutschlandweit vornimmt, 10.311 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger eingebürgert. Im Vergleich zum Vorjahr wurden mehr Einbürgerungsanträge von Personen mit EU-Staatsangehörigkeit bewilligt, insgesamt war jedoch ein leichter Rückgang zu verzeichnen. So wurden 2013 insgesamt 813 Einbürgerungsurkunden weniger ausgehändigt als im Vorjahr.

Knapp 60% der Einbürgerungsbewerberinnen und –bewerber stammten aus den nachfolgenden 10 Ländern: Türkei (22,21%), Marokko (5,64%), Afghanistan (5,08%), Polen (3,68%), Italien (2,94%), Pakistan (2,77%), Ukraine (2,69%) Iran (2,66%), Kroatien (2,23%) und Griechenland (2,22%).

Jeweils nur 1 Einbürgerungsbewerber kam z.B. aus Bahrain, Haiti, Kap Verde, Dschibuti, Saudi-Arabien, Sierra Leone, sowie aus den EU-Ländern Dänemark und Malta.

Oft geringe Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung der Anträge im elektronischen Verfahren hat sich bewährt, so das Regierungspräsidium. Die Bearbeitungszeit beträgt oft nur einige Wochen. Insbesondere die Anträge von Staatsangehörigen aus Ländern, in denen kein zeitaufwändiges Entlassungsverfahren notwendig ist, sind meist in kurzer Zeit entscheidungsreif. In der Regel setzt eine Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraus. Allerdings gibt es auch viele Ausnahmen, beispielsweise bei Asylberechtigten, Staatsangehörigen aus den meisten EU-Ländern sowie bei Staatsangehörigen aus Ländern, die eine Entlassung nicht ermöglichen, unter anderem Brasilien, Argentinien, Iran, Marokko oder Afghanistan.

Es gibt auch einige Staatsangehörigkeiten, die man bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung automatisch verliert, z.B. die österreichische, norwegische, äthiopische, indische oder chinesische Staatsangehörigkeit.

Hohe Erfolgsquote bei Einbürgerungstest

Einbürgerungsbewerberinnen und –bewerber, die über 16 Jahre alt sind und keinen Abschluss einer deutschen Schule nachweisen können, müssen im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens unter anderem einen Einbürgerungstest nachweisen. Einbürgerungstests können bei vielen Instituten abgelegt werden, unter anderem bei vielen Volkshochschulen in Hessen.

Die Ergebnisse der Test werden dann dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilt, die das Zertifikat ausstellen und versenden. Im letzten Jahr wurden durch das BAMF 47.287 Zertifikate ausgestellt; davon 5.487 für bestandene Einbürgerungstests in Hessen. Mit nur 121 nicht erfolgreichen Tests lag die Bestehensquote in Hessen bei 97,8 %. Im Falle des Nichtbestehens kann der Test jederzeit wiederholt werden.