
Die L 3111 zwischen Viernheim und Hüttenfeld hat es in sich: zwei Tote durch Wildunfälle in 2007 und 2014, zwischen 11 und 22 Wildunfälle in den Jahren 2006 und 2011, 38 Kollisionen mit Wild im Jahre 2012 und 45 Wildunfälle in 2013. Der schreckliche Unfall Mitte März, bei dem eine junge Mutter von zwei Kindern nach der Kollision mit einem Wildschwein gegen einen Baum prallte und noch an der Unfallstelle im brennenden Fahrzeug verstarb, hat die Menschen in der Region nachhaltig schockiert. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Erster Stadtrat Jens Bolze hat die Häufung von Wildunfällen auf der L 3111 zwischen Viernheim und Hüttenfeld (Teilstück vom Viernheimer Kreuzungsbereich Lorscher Straße bis zum Viernheimer Weg in Hüttenfeld – zwischen Kilometer 0,5 und 4,0) zum Anlass genommen, Gespräche mit den zuständigen Entscheidungsträgern zu führen: Forstamt Lampertheim, Verkehrspolizei, übergeordnete Straßenverkehrsbehörde in Heppenheim, Hessen-Mobil und den zuständigen Jagdpächtern.
Das letzte Gespräch fand am 4. April dieses Jahres statt. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt: Die im Jahre 2008 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung für den Streckenteil zwischen Viernheim und Lampertheim/Hüttenfeld auf 80 km/h sowie die Montage von blauen Wildwarnreflektoren Mitte 2013 haben keine ausreichende Wirkung gezeigt.
Erster Stadtrat Bolze gibt die Richtung vor: „Als einzig probates Mittel, die Wildunfallrate dauerhaft zu senken, kommt der Bau von Wildschutzzäunen in Betracht.“ In einem Schreiben an Hessen-Mobil (Straßen- und Verkehrsmanagement) und Hessen-Forst (Forstamt Lampertheim) hat er dringend um die zeitnahe Herstellung dieser Zäune gebeten.
Unabhängig davon hat die Stadt Viernheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsbehördliche Anordnung verfügt: Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L 3111 während der Nachtzeit auf 60 km in der Gemarkung Viernheim (Netzknoten 315).
Das betrifft konkret die Wegstrecke zwischen Einmündungsbereich Lorscher Straße und Einmündung und der Einmündung Viernheimer Weg (Hüttenfeld). Die zuständige Höchstgeschwindigkeit während der Nachtzeit (von 21 bis 7 Uhr) wird dort auf 60 km/h begrenzt.
Entsprechende Hinweisschilder (Zeitbeschränkung der Höchstgeschwindigkeit, Wildwechsel, „Achtung Unfallstrecke!“) in beiden Fahrtrichtungen werden aufgestellt.
Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises und die Polizeibehörde haben gegen diese geplanten Maßnahmen keine Einwände vorgebracht.
„Diese sind notwendig, um die Häufung von Wildunfällen zu stoppen. Ich bin mir sicher, dass alle Verkehrsteilnehmer hierfür Verständnis haben“, so Bolze.