Allgemeinverfügung der Oberen Jagdbehörde

Aufgrund einer Allgemeinverfügung der Oberen Jagdbehörde wird der Abschuss von Rebhühnern in den Jagdbezirken im Gebiet der kreisfreien Stadt Mainz verboten.

Das Verbot ist zeitlich befristet und gilt für die Jagdjahre ab 2014/2015 bis einschließlich für das Jagdjahr 2019/2020.

Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt der Stadt Mainz bekannt gemacht und kann mit Begründung während der allgemeinen Dienstzeiten (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Unteren Jagdbehörde, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz, eingesehen werden.