Neues Punktesystem 2014: Was sich für Autofahrer ändert

Wie die Punkte von "alt" in "neu" überführt werden, zeigt die Grafik.

Am 1.Mai 2014 tritt die größte Reform in der Geschichte des Flensburger Zentralregisters in Kraft. Das neue Punktesystem soll ein Beitrag für mehr Sicherheit sein. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verspricht es werde verständlicher und transparenter. Leichter nachvollziehbare Regeln erhöhten die Akzeptanz des Systems und auch die Sicherheit. Künftig heißt das Verkehrszentralregister Fahreignungsregister (FAER). Daten von rund neun Millionen Verkehrssündern müssen in das neue System übertragen werden.

Zukünftig werden nur noch Delikte geahndet die in Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen. Dadurch werden manche Verstöße nicht länger erfasst. Zum Beispiel ein verdecktes Kennzeichen oder das unberechtigte Fahren in einer Umweltzone. „Das bedeutet jedoch in keinem Fall, dass der Führerschein nach dem neuen System nicht so schnell weg ist wie früher“, sagt Lars Wagener, Vorsitzender der Geschäftsleitung des ACV Automobil-Club Verkehr. „Im Gegenteil: Verstöße, die mit einem Punkt geahndet wurden, zum Beispiel Handy am Steuer, schlagen auch künftig mit einem Punkt zu Buche“, so Wagener weiter. Gleichzeitig wird die Grenze zum Entzug der Fahrerlaubnis von 18 auf 8 Punkte herabgesetzt.

Was sind die wichtigsten Änderungen? 

  • Für Verkehrsdelikte fallen nicht mehr 1 bis 7, sondern 1 bis 3 Punkte an. 
  • Der Führerschein ist nicht mehr nach 18 gesammelten Punkten, sondern bereits nach 8 Punkten weg.

Wie viele Punkte gibt es?

  • Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 Punkt eingetragen.
  • Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot werden mit 2 Punkten eingetragen.
  • Eine Straftat wird mit 2 Punkten eingetragen.
  • Eine Straftat mit Entziehung des Führerscheins wird mit 3 Punkten eingetragen.

Wie schnell verjähren neue Einträge? 

  • Verstöße mit einem Punkt werden nach 2 ½ Jahren getilgt.
  • Grobe Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten verschwinden erst nach 5 Jahren. 
  • Verstöße, die mit drei Punkten geahndet werden, zum Beispiel Alkoholdelikte, werden erst nach 10 Jahren getilgt.

Verkehrssünder können nach wie vor freiwillig Punkte abbauen. Es können jedoch nicht wie früher vier Punkte getilgt werden. Innerhalb von fünf Jahren können Betroffene 1 Punkt durch ein Fahreignungsseminar abbauen, vorausgesetzt das Konto weist maximal 5 Punkte auf. 

Was passiert mit den alten Punkten? 

Alte Punkte werden in das neue System umgerechnet. Mit einer Ausnahme: Punkte, die früher eingetragen wurden, nach der Reform jedoch nicht mehr geahndet werden, werden automatisch gelöscht. 

Für bereits gesammelte Punkte gilt:

  • Bis zu 3 Punkten werden in 1 Punkt umgerechnet.
  • 8 bis 13 Punkte werden in 4 und 5 Punkte umgerechnet. Es folgt eine schriftliche Ermahnung. 
  • 18 Punkte oder mehr werden in 8 Punkte umgerechnet, die Fahrerlaubnis wird entzogen. 

Was ändert sich bei den Bußgeldern? 

  • Die Eintragungsgrenze von Taten, die bislang mit 40,- € geahndet wurden, wird im Zuge der Reform auf 60,- € angehoben. 
  • In einigen Fällen muss der Autofahrer deutlich tiefer in den Geldbeutel greifen. „Während Verstöße gegen Umweltzonen bislang bepunktet wurden, kosten sie den Betroffenen künftig 80,- €“, so Wagener. 
  • Auch Gespräche mit dem Handy während der Fahrt werden merkbar teurer. „Verkehrssünder sammeln nicht nur einen Punkt, sondern werden auch mit 60,- € Bußgeld belegt“, sagt der Vorsitzende der Geschäftsleitung der ACV. Handy am Steuer kostete bislang 40,- € Strafe. 

Wer gibt Auskunft über den individuellen neuen Punktestand? 

Ihren aktuellen Punktestand bekommen Autofahrer nicht automatisch mitgeteilt. Sie können ihn kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfragen. Ein Formular zum Ausdrucken finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Auskunft erfolgt per Post.