Land kürzt Mittel aus Sozialfonds für Mittagsverpflegung um 70 Prozent

Landrat Brechtel: Land widerspricht damit eigenem Grundsatz zu Mittagessen an Ganztagsschulen und Kindertagesstätten. „Das Land hat die Mittel des Sozialfonds zur Förderung der Mittagsverpflegung von Ganztagsschülerinnen und -schülern aus sozialbedürftigen Familien um 70% gekürzt. Das bedeutet, dass der Kreis Germersheim die dadurch größer werdende finanzielle Lücke selber schließen muss und die bisherigen Regelungen zur Mittagsverpflegung in der Form kaum weiterführen kann“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel,

„Dabei hatte das Land den Sozialfonds 2011 wieder eingeführt, damit kein Kind in Rheinland-Pfalz aus finanziellen Gründen vom Mittagessen an Ganztagsschulen und Kindertagesstätten ausgeschlossen wird.“ Der Landkreis Germersheim fordert das Land daher mit einem Schreiben an das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen auf, die Mittel für das laufende Schuljahr 2013/14 aufzustocken und für das nächste Schuljahr eine auskömmliche Förderung sicherzustellen.

Im Jahr 2011 wurden die Landkreise und Städte über die Wiedereinführung des Sozialfonds „Förderung der Mittagsverpflegung von Ganztagsschülerinnen und -schülern aus sozial bedürftigen Familien“ informiert. Somit sollten auch bedürftige Kinder in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, die nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes abgesichert sind, weiterhin Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erhalten. „Der Landkreis Germersheim unterstützt diesen Grundsatz der Landesregierung `Kein Kind in Rheinland-Pfalz darf aus finanziellen Gründen vom Mittagessen an Ganztagsschulen und Kindertagesstätten ausgeschlossen werden´ und haben, im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, den Sozialfonds für alle Ganztagsschulen im Landkreis Germersheim rückwirkend zum Schuljahr 2011/2012 wieder eingeführt“, sagt Landrat Brechtel weiter. Da diese Mittel nur den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen werden, einigte sich der Kreis Germersheim mit den Trägern der Grundschulen (Verbandsgemeinden und Städte) auf ein einheitliches Antragsverfahren und Verfahren zur Verteilung der erhaltenen Landesmittel.

„Die gewährten Landeszuwendungen reichten in den vergangenen Schuljahren aus, um die Aufwendungen des Landkreises für die Durchführung des Sozialfonds an Ganztagsschulen decken zu können. Überschüssige Mittel wurden zur Senkung des Essenspreises eingesetzt. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Landkreis Germersheim trotzdem eine jährliche Deckungslücke von rund 180.000 Euro bei der Finanzierung der Mittagsverpflegung insgesamt an Ganztagsschulen aufweist“, erklärte Dietmar Seefeldt, Dezernent für Jugend, Soziales und Schulen.

Für dieses Schuljahr stellt das Land Mittel in Höhe von 7.560,21 Euro bereit, 70 Prozent weniger als bisher. Diese Summe deckt bei Weitem nicht die Zuschüsse, die der Kreis im Rahmen des Sozialfonds bedürftigen Schülerinnen und Schülern bisher gewährt. „Wir als Landkreis sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ebenso dazu angehalten, Einsparmaßnahmen insbesondere bei derartigen ‚freiwilligen Leistungen’ vorzunehmen. Demnach wird es für uns künftig überaus schwierig werden, die Gewährung von Leistungen aus dem Sozialfonds für Ganztagsschulen aufgrund der drastischen Reduzierung der Landesmittel aufrecht zu erhalten“, betont Brechtel und hofft auf Nachbesserungen seitens des Landes.