Urteil „Raub mit Todesfolge an Rentner in Edigheim“ am Landgericht Frankenthal

Landgericht Frankenthal verhängt lange Haftstrafen

Die Angeklagten mit ihren Anwälten kurz vor der Urteilsverkündung

Heute Morgen gegen 10 Uhr verkündete die Vorsitzende Richterin am Landgericht in Frankenthal das Urteil gegen die drei Angeklagten. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass alle Drei sich des Raubes mit Todesfolge schuldig gemacht haben. In der Urteilsbegründung ging die Kammer sehr detailliert auf die Geschehnisse ein und liess keinen Zweifel daran, dass alle Kammerbeteiligten sich sehr intensiv mit dem Fall und den Geschehnissen auseinandergesetzt haben.

So steht für die Kammer zweifelsfrei fest, dass der bisherige mutmaßliche Haupttäter A. letztlich die treibende Kraft war. Initiiert hat die Tat der Angeklagte E. Gleichwohl habe A. eine führende Rolle bei der Tatausführung eingenommen. Er hat wie bewiesen wurde auch die ersten Schläge gegen das Opfer geführt.

Hinsichtlich der Rolle der einzelnen Angeklagten stiessen die Richter auf Sachverhalte die nicht final geklärt werden konnte.
Die anfänglichen Schilderungen von Bedrohungsszenarien von E. gegen A. wies die Kammer als unglaubwürdig zurück.
Vielmehr hat offensichtlich und duch Zeugenaussagen belegt der Haupttäter eine gewisse Dominanz verbunden mit Machtspielchen gegenüber E. ausgeübt.

Der zunächst als Fahrer geplante und spätere Mittäter Ö. hat durch sein weitgehend umfassendes Geständnis zur schnellen Aufklärung des Falles beigetragen. Dennoch konnten die Richter nicht klären, warum er plötzlich zum Täter wurde.
Er half unter anderem mit das Opfer am Boden zu fixieren und drückte den Hals zu.
Offensichtlich bekam er es mit der Angst zu tun und versuchte im Nachgang eine unprofessionelle Herzmassage.
Auch dies wertete die Kammer als strafmindernd.

Die Strafzumessungen

  • Der Hauptangeklagte A. muss für 8 Jahre in Haft.
  • Der Mittäter Ö. bekam 4 Jahre Haft.
  • Der Mittäter E. erhielt 5 Jahre und 9 Monate.

Sowohl A. als auch E. droht zusätzlich noch die Abschiebung.

Dazu der Vertreter der Staatsanwaltschaft Lutz Pittner:

Das Urteil weicht nur unwesentlich von den Anträgen der Staatsanwaltschaft ab. Von daher ist die Staatsanwaltschaft zufrieden.
Ich bin insgesamt beeindruckt wie die Richterin das Urteil begründet hat. Das Gericht hat sich mit allen Punkten detailliert auseinandergesetzt.
Lediglich in der Würdigung des Nachtatverhaltens sehe ich die Dinge etwas anders. Bei der Schwere der Tat und des gesamten Verhaltens, hätte ich noch Vorsatz mit aufgenommen.
Ansonsten ist die Staatsanwaltschaft mit den Urteilen und der Strafzumessungen zufrieden.

Ich finde es auch nach 10 Berufsjahren erschreckend wie junge Angeklagte sich mit einer sinnlosen Tat, die dilettantisch und planlos ausgeführt wurde ihr Leben verpfuschen.

Die Tochter des Opfers

Für ein solches Verbrechen gibt es keine Gerechtigkeit. Die Versuche der Angeklagten sich bei mir zu entschuldigen, kann ich nicht ernst nehmen.
Ich komme nicht zur Ruhe. Für mich fängt das Ganze jetzt erst an.

Was bleibt ist die bittere Erkenntnis, dass am Ende alle Verlierer sind.
Das Opfer, das sein Leben lassen musste.
Die Verurteilten die ihr Leben verpfuscht haben.
Die Tochter, die ihren Vater verloren hat.
Die Familien der Verurteilten, die dadurch indirekt mitbestraft wurden.