Schaffung Lärmaktionsplanung Bruchsal

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gemäß Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG) und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Von Seiten der europäischen Union wurde 2002 die Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Diese Richtlinie wurde 2005 durch die Änderung des Bundesimmisionsschutzgesetzes, sechster Teil Lärmminderungsplanung, in das deutsche Recht umgesetzt. Unter Umgebungslärm wird der Lärm insbesondere von Fahrzeugen, Flugzeugen und der Bahn verstanden, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in der Umgebung von öffentlichen Anlagen und Einrichtung, wie Schulgebäude, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind. 

Nach den Vorgaben des BlmSchG besteht ein Lärmminderungsplan aus den Teilen Lärmkartierung und Lärmaktionsplan. Ein Lärmminderungsplan ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. Für die Kartierung des Lärms sind nach dem BlmSchG, die in der Umgebungslärmrichtlinie europaweit vorgegebenen Berechnungsverfahren anzuwenden. Die Kartierung des Straßenverkehrslärms erfolgte in Baden-Württemberg durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW). Diese Kartierungsergebnisse wurden 2012 veröffentlicht. Die Kartierung für die Eisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt. Diese Kartierung ist noch nicht abgeschlossen. Eine Veröffentlichung ist für Ende 2014 angekündigt. Ab dem Jahr 2015 geht die Verpflichtung zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes von den Gemeinden auf das Eisenbahnbundesamt als zuständige Behörde über.

Die Belastung der Bevölkerung innerhalb des Stadtgebietes durch Lärm ist unterschiedlich stark. Eine sehr hohe Belastung liegt vor, wenn die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten wird. Die Stadt Bruchsal hat ein Ingenieurbüro beauftragt, die auf Grundlage der Daten des LUBW die Lärmbelastung in Bruchsal und den Ortsteilen ermittelt und dargestellt hat. Das Büro geht davon aus, dass durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h oder durch den Einsatz von Flüsterasphalt, an den besonders vom Lärm betroffenen Stellen, eine Reduzierung der Lärmbelastung erreicht werden könnte. 

Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der Lärmaktionsplanung lediglich um eine Planung. Für die Umsetzung stehen weder Rechts- noch Finanzmittel zur Verfügung. Nach dem Einbringungsbeschluss wird die Bürgerschaft – ähnlich wie bei einem Bebauungsplanverfahrens – am Prozess, und damit an der Erstellung eines Lärmaktionsplanes, beteiligt.   

Für die CDU-Fraktion kommentiert Marika Kramer die Verwaltungsvorlage wie folgt: „Es ist zwischenzeitlich wissenschaftlich belegt, dass Lärm krank machen kann. Die Lärmaktionsplanung ist die Konsequenz daraus. Wir begrüßen, dass in Bruchsal alle Straßen bis 4000 Fahrzeuge einbezogen wurden und wir müssen feststellen, dass die Deutsche Bahn wieder einmal ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat.“

Für die SPD-Fraktion stellt Ernst-Friedrich Schäfer fest: „Es ist schon interessant, dass die EU eine neue Richtlinie erlassen hat, diese drei Jahre später in deutsches Recht umgesetzt wurde und es dann acht Jahre gedauert hat, bis die Datengrundlage zur Umsetzung der Lärmplanung geschaffen wurde. Jetzt, wo dies endlich erfolgt ist, sind wir interessiert, die Gesundheitssituation der Bürgerschaft zu verbessern.“

Roland Foos (Freie Wähler) stellt fest: „Das Ansinnen kann nur gut geheißen werden. Es dürfen jedoch nicht zu hohe Erwartungen geweckt werden. Wir möchten keine Illusionen wecken, sondern möchten eine realistische Herangehensweise. Überall Tempo 30 einzuführen ist für uns zu kurz gegriffen.“

Zustimmung zur Vorlage signalisierte auch Lucia Biedermann für die FDP-Fraktion: „Wir kommen um die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nicht herum. Für uns ist jedoch Innerorts eine einheitliche Reduzierung auf Tempo 30 nicht zielführend.“

Für Grüne/Neue Köpfe bekundet Dr. Gert Meisel die Zustimmung seiner Fraktion und bringt zum Ausdruck, dass die Lärmaktionsplanung ein wichtiges Mittel zur Verbesserung der vorhandenen Lärmbelastung darstellte.