Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt den zweigleisigen Ausbau im östlichen Teil des Bahnhofs Grötzingen – „Flaschenhals“ wird beseitigt

Stadtbahn Karlsruhe-Bretten / Pfinztal

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Planfeststellungsbehörde hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den zweigleisigen Ausbau im östlichen Teil des Bahnhofs Grötzingen erlassen. Das Vorhaben der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh Karlsruhe (AVG) umfasst den Bereich zwischen Bahnhof Grötzingen und Haltepunkt Oberausstraße.

Mit dem zweigleisigen Ausbau wird ein betrieblicher Engpass im Ostkopf des Bahnhofs Grötzingen beseitigt. Die Maßnahme leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Pünktlichkeit des Stadtbahnbetriebs: Sie ist ein weiterer nachhaltiger Baustein des „Karlsruher Modells“, mit dem umsteigefreier Verbindungen durch Verknüpfung von Straßen- und Eisenbahnstrecken mit Zweisystemfahrzeugen geschaffen werden.

Seit 1997 verkehrt über den Bahnhof Grötzingen außer der S4 von und nach Bretten auch die Stadtbahnlinie S5 von Karlsruhe nach Pfinztal bzw. Pforzheim. Der Fahrplantakt stößt allerdings insbesondere im Bahnhof Grötzingen betrieblich an seine Grenzen. Ursache hierfür ist ein eingleisiger knapp 300 Meter langer „Flaschenhals“ im östlichen Teil des Bahnhofs, über den alle Stadtbahnen der S4 und S5 in beide Richtungen führen. In diesem Abschnitt sind keine Zugkreuzungen möglich.

In der Hauptverkehrszeit fahren zur Bewältigung des Fahrgastaufkommens die Stadtbahnen auf der S4 im 20-Minuten-Takt – plus Eilzüge – und auf der S5 im 10-Minuten-Takt. Dies bedeutet, dass in den Stoßzeiten 18 Stadtbahnen pro Stunde, also im Schnitt alle drei Minuten eine Stadtbahn, diesen Engpass im Bahnhof Grötzingen passieren müssen.

Im Bereich des eingleisigen „Flaschenhalses“ wirken sich schon geringe Verspätungen auf der einen Stadtbahnlinie unmittelbar auf die Gegenzüge der anderen Stadtbahnlinie aus. Dies bewirkt auch auf den anschließenden eingleisigen Streckenabschnitten nach Bretten bzw. Pfinztal / Pforzheim zwangsläufig ein „Aufschaukeln“ der Verspätungen, mit Wirkungen bis weit in die Region hinaus. Anschlüsse an andere Bahnen und Busse sowie die Überleitung auf die DB-Strecke in Söllingen können in diesen Fällen oftmals nicht mehr planmäßig erfolgen.

Konkret wird nun zwischen dem Streckengleis in/aus Richtung Bretten und dem Gleis 1 des Bahnhofs Grötzingen eine direkte Gleisverbindung mit zwei Weichen hergestellt. Somit sind künftig in diesem Bereich konfliktfreie und zeitgleiche Zugfahrten der S4 aus Richtung Bretten mit solchen der S5 in Richtung Pfinztal/Pforzheim möglich. Im Zuge dieser Maßnahme müssen auch die Fahrleitungsanlage über beide Streckengleise der DB-Strecke, die nördlich verlaufende Eisenbahnstraße sowie Ver- und Entsorgungsleitungen angepasst werden. Darüber hinaus sind zum Ausgleich des mit dem Streckenausbau verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft auch landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Die Maßnahme steht damit auch in Einklang mit den landesplanerischen Zielen, einen möglichst attraktiven Personennahverkehr anzubieten. Damit sollen u.a. verstärkte Anreize geschaffen werden, zunehmend auf das eigene Fahrzeug zugunsten öffentlicher Verkehrsmittel zu verzichten.

Das Planfeststellungsverfahren wurde Anfang Juli 2013 durch das Regierungspräsidium eingeleitet. Auf die im förmlichen Anhörungsverfahren erfolgte Offenlage der Planunterlagen und Anhörung der Träger öffentlicher Belange gingen über 20 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Verbänden und sonstigen Stellen sowie zwei Einwendungen ein, die aber wieder zurückgenommen wurden. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden im März 2014 im Rahmen eines Erörterungstermins behandelt.

Schwerpunkte waren dabei Fragen möglicher Lärm- und Erschütterungsbeeinträchtigungen sowie die Sicherheit des Betriebspersonals. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Eisenbahnstraße, die Verwendung eines Regeloberbaus nach neuestem Standard sowie durch organisatorische Maßnahmen zur Unfallverhütung kann diesen Belangen Rechnung getragen werden.

Der Beschluss beinhaltet eine Reihe verbindlicher Zusagen der AVG und umfangreiche Nebenbestimmungen der Planfeststellungsbehörde insbesondere zur Eisen- und Straßenbahntechnik, zu Natur-, Lärm-, Erschütterungs-, und Denkmalschutz.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt in der Zeit von Donnerstag, 15. Mai 2014 bis Freitag, 30. Mai .2014 beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, 1. OG, Zimmer D114 während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus.

Er wird in den kommenden Tagen auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1272152/index.html zu finden sein.