Wichtige Informationen zur Europa- und Gemeinderatswahl

Wahlen

Seit Montag, den 28. April 2014 ist das Wahlbüro im Rathaus E 5 wieder eingerichtet. Es wird bis zum 23. Mai allgemein geöffnet sein, Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr, donnerstags. bis 18 Uhr. In der Woche vor der Wahl am 25. Mai wird die Öffnungszeit täglich bis 18 Uhr verlängert.

Das Wahlbüro ist die zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen der Wahlberechtigten, insbesondere zur Prüfung der Eintragung ins Wählerverzeichnis und für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Telefonisch ist das Wahlbüro unter dem Sammelanschluss 0621/293-9566 erreichbar. Weitere Informationen enthält auch die öffentliche Bekanntmachung zur Wahl in der Amtsblattausgabe vom 30.April.

Keine Wahlbenachrichtigung?

Wählen darf am 25. Mai nur, wer auch ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Als Nachweis darüber erhalten alle eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Wochenende die Wahlbenachrichtigung. In der Wahlbenachrichtigung wird mitgeteilt, ob das Wahlrecht für die Europa- und die Gemeinderatswahl oder für eine der beiden Wahlen besteht und in welchem Wahlgebäude am Wahltag von 8 bis 18 Uhr die Stimme abgegeben werden kann. Für die Gemeinderatswahl liegt schon der Stimmzettel bei, denn der soll zu Hause vorbereitet werden. Der Stimmzettel für die Europawahl darf erst im Wahllokal ausgegeben werden. Wahlberechtigte, die bis 4. Mai keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, sollten dies sofort beim Wahlbüro (Tel 0621/293-9566) überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass sie nicht wählen dürfen. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch einen vorgedruckten Briefwahlantrag.

Briefwahl rechtzeitig beantragen

Telefonisch darf der Briefwahlantrag leider nicht gestellt werden, das ist gesetzlich verboten. Von der Wahlbenachrichtigung kann der vorbereitete Briefwahlantrag einfach abgetrennt und per Post oder Fax 293-9590 ans Wahlbüro geschickt werden. Wer den Antrag jetzt sofort stellt, erhält seine Unterlagen so rechtzeitig, dass auch genügend Zeit für die Rücksendung der Wahlbriefe bleibt. Wer persönlich ins Wahlbüro kommt und den Ausweis oder Pass vorlegt, kann dort direkt wählen. Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist nur zulässig wenn eine schriftliche Abholvollmacht – getrennt für jeden Empfänger – vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Auch diese Abholvollmacht ist in der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.

Letzte Gelegenheit für Unionsbürger

Die in Mannheim lebenden Angehörigen der anderen EU-Staaten dürfen nur für die Gemeinderatswahl automatisch ins Wählerverzeichnis übernommen werden. Für die Europawahl müssen Sie dafür bis spätestens 4. Mai einen Antrag stellen. Bisher haben nur knapp 1.200 der etwa 30.000 Betroffenen einen solchen Antrag gestellt. Doch alle wurden in einem Schreiben über dieses Verfahren informiert und erhielten auch ein Antragsformular. Jetzt ist die letzte Gelegenheit. Am Sonntag läuft die gesetzlich vorgegebene Frist ab, danach können für 2014 keine Anträge mehr gestellt werden. Wer spät dran ist, kann seinen Antrag auch noch am Sonntag in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen – dies ist dann die allerletzte Möglichkeit.

Infos auch im Internet

Grundlegende und aktuelle Informationen zu den Wahlen finden Sie auch im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.