Ermittlung der Vergleichswerte für Eigentumswohnungen – Zusendung der Fragebogen an Wohnungseigentümer

BAURECHT AKTUELL

In Baden-Württemberg ist jede Gemeinde verpflichtet, auf der Basis von Grundstückskaufverträgen eine Kaufpreissammlung zu führen und Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten zu ermitteln.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhält deshalb bei jedem Grundstücks- und Wohnungsverkauf vom Notar eine Abschrift des Kaufvertrages. Diese Verträge werden ausgewertet und nach der Auswertung vernichtet. Somit bleibt der Datenschutz gewahrt.

Bei der Auswertung der Wohnungskaufverträge werden vom Gutachterausschuss Vergleichswerte für Eigentumswohnungen ermittelt. Falls die Wohnung vermietet ist, wird durch die erzielte Mieteinnahme der Liegenschaftszinssatz errechnet. Mit den Ergebnissen dieser Ermittlung werden die gesetzlich vorgeschriebenen Daten abgeleitet. Diese werden in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwei Jahre veröffentlicht.

Der Wert der Eigentumswohnung wird entscheidend durch die Ausstattungsmerkmale der Wohnung und die möglicherweise erzielte Miete beeinflusst. Diese sind aus den dem Gutachterausschuss vorliegenden Unterlagen in der Regel nicht ersichtlich. Deshalb sind wir hier auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nur wenn dem Gutachterausschuss richtige und genaue Angaben vorliegen, können die Werte exakt abgeleitet werden.

Die Käufer von Eigentumswohnungen werden in nächster Zeit einen Fragebogen von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zugesandt bekommen. Auch die Eigentümer, die bereits einen Fragebogen erhalten haben, werden nochmals angeschrieben, da wir Ergänzungen in Bezug auf die Höhe der Miete aufgenommen haben.

Wir bitten Sie, diesen möglichst vollständig ausgefüllt zurückzusenden.   

Ihre Angaben werden nur für den Gutachterausschuss verwendet und stehen sonst niemandem zur Verfügung. Die Belange des Datenschutzes werden berücksichtigt. 

Ermächtigungsgrundlage zum Auskunftsrecht des Gutachterausschusses ist §197 des Baugesetzbuches. 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!